Diese Kategorie beschäftigt sich mit den Belangen der ausländischen Arbeitnehmer, also abhängigen Erwerbspersonen, die nicht die Nationalität des Landes besitzen, in dem sie beschäftigt sind.
In Nicht-Einwanderungsländern ist die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer durch internationale Wachstumsdifferenzen und länderspezifische Besonderheiten im Bevölkerungsaufbau bedingt. Dort besteht grundsätzlich die Absicht, Ausländer nur vorübergehend zu beschäftigen, ohne sie einzubürgern und ihnen damit eine verbriefte unbefristete Aufenthaltsgenehmigung einzuräumen. Im Rahmen der EU regeln die Römischen Verträge die Freizügigkeit für Arbeitnehmer innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten.
In den 1960er Jahren wurden viele Gastarbeiter aus Südeuropa zur Arbeit in Deutschland angeworben. Diese massive Anwerbung führte zu einem Anstieg der Zahl ausländischer Arbeitnehmer von 280 000 (1966) auf über 2,5 Mio Mitte der 1970er Jahre. In der anschließenden Periode eines verlangsamten Wirtschaftswachstums suchte man die Rückkehr ausländischer Arbeitnehmer in ihre Heimat zu fördern; die Zahl sank jedoch nur auf 1,9 Mio. (Anfang der 1980er Jahre). Es zeigte sich, dass viele ausländische Arbeiter lieber in Deutschland bleiben wollten, als in ihre ursprüngliche Heimat zurückzukehren, da die Verbindungen zur Heimat längst gelockert, die Familien nachgeholt waren. Die Kinder bildeten bereits die "zweite Generation" mit gespaltener kultureller Identität.
Nicht nur in den alten Bundesländern gab es ausländische Arbeitnehmer. Die DDR hatte in großer Zahl Vertragsarbeitnehmer aus sozialistischen Staaten (insbesondere aus Vietnam, Mosambik, Kuba, Angola, China und Polen) angeworben, die nach der deutschen Einheit nicht mehr benötigt wurden. Einschließlich der Familienangehörigen lebten 2001 über 7 Mio. Ausländer in Deutschland, davon rund 250 000 in den neuen Bundesländern.
Im Jahr 2000 wurden mit der "Green Card" für Computerspezialisten erstmals wieder ausländische Arbeitnehmer zur Arbeit in Deutschland angeworben, weil diese Spezialisten auf dem deutschen Arbeitsmarkt nicht verfügbar waren.
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In Nicht-Einwanderungsländern ist die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer durch internationale Wachstumsdifferenzen und länderspezifische Besonderheiten im Bevölkerungsaufbau bedingt. Dort besteht grundsätzlich die Absicht, Ausländer nur vorübergehend zu beschäftigen, ohne sie einzubürgern und ihnen damit eine verbriefte unbefristete Aufenthaltsgenehmigung einzuräumen. Im Rahmen der EU regeln die Römischen Verträge die Freizügigkeit für Arbeitnehmer innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten.
In den 1960er Jahren wurden viele Gastarbeiter aus Südeuropa zur Arbeit in Deutschland angeworben. Diese massive Anwerbung führte zu einem Anstieg der Zahl ausländischer Arbeitnehmer von 280 000 (1966) auf über 2,5 Mio Mitte der 1970er Jahre. In der anschließenden Periode eines verlangsamten Wirtschaftswachstums suchte man die Rückkehr ausländischer Arbeitnehmer in ihre Heimat zu fördern; die Zahl sank jedoch nur auf 1,9 Mio. (Anfang der 1980er Jahre). Es zeigte sich, dass viele ausländische Arbeiter lieber in Deutschland bleiben wollten, als in ihre ursprüngliche Heimat zurückzukehren, da die Verbindungen zur Heimat längst gelockert, die Familien nachgeholt waren. Die Kinder bildeten bereits die "zweite Generation" mit gespaltener kultureller Identität.
Nicht nur in den alten Bundesländern gab es ausländische Arbeitnehmer. Die DDR hatte in großer Zahl Vertragsarbeitnehmer aus sozialistischen Staaten (insbesondere aus Vietnam, Mosambik, Kuba, Angola, China und Polen) angeworben, die nach der deutschen Einheit nicht mehr benötigt wurden. Einschließlich der Familienangehörigen lebten 2001 über 7 Mio. Ausländer in Deutschland, davon rund 250 000 in den neuen Bundesländern.
Im Jahr 2000 wurden mit der "Green Card" für Computerspezialisten erstmals wieder ausländische Arbeitnehmer zur Arbeit in Deutschland angeworben, weil diese Spezialisten auf dem deutschen Arbeitsmarkt nicht verfügbar waren.
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Siehe auch: 2
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"Anerkennung in Deutschland" ist das offizielle Informationsportal zum Anerkennungsgesetz des Bundes. Das Portal informiert über die Verfahren zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse.
Migrationsgeschichten aus 40 Jahren.
Der EU-Personalvermittler für günstige Fachkräfte / Hilfskräfte und 24h Betreuungskräfte aus Osteuropa stellt sich und seine Leistungen vor.
Der Personaldienstleister für Medizin und Pflege bietet die Vermittlung von medizinischem Personal aus Spanien und Südamerika nach Deutschland und in die Schweiz.
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Letzte Änderung:
7. Juli 2023 um 10:51:16 UTC
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- Kürzlich bearbeitet von hghuebscher
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