Mit einem Mahnverfahren können Forderungen ohne Klage tituliert werden.
Verfahrensablauf: Der Gläubiger beantragt bei Gericht den Erlaß eines Mahnbescheids. Der Mahnbescheid wird dem Schuldner zugestellt. Legt der Schuldner innerhalb von zwei Wochen keinen Widerspruch ein, kann der Gläubiger den Erlaß eines Vollstreckungsbescheids beantragen. Nach Zustellung des Vollstreckungsbescheids hat der Schuldner zwei Wochen Zeit, Einspruch einzulegen. Legt er keinen Einspruch ein, erhält der Gläubiger einen Titel. Dieser ist soviel wert wie ein rechtskräftiges Gerichtsurteil. Bei Widerspruch bzw. Einspruch geht das Mahnverfahren automatisch in ein "normales" Gerichtsverfahren über.
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Aktuelle Informationen, Entscheidungen, Zuständigkeiten, Ausfüllhilfen, Kontaktadressen, Literaturhinweise und Seminare zum automatisierten gerichtlichen Mahnverfahren mit Hinweisen zum elektronischen Datenaustausch (DTA) und zum Internet-Mahnverfahren.
Die IHK Frankfurt/Main informiert über Voraussetzungen für das Verfahren, über das zuständige Gericht, über das korrekte Ausfüllen des Mahnantrags und über den weiteren Verfahrensverlauf.
Details zum Verzugsbeginn, zum gerichtlichen Mahnbescheid und den Verfahrenskosten, außerdem Tipps zum Mahnverfahren.
Mahnbescheide können online ohne Formular beantragt werden. Außerdem durch Abfragen im Schuldnerregister unnötige Kosten vermieden werden. Weitere Informationen zum Widerspruch gegen den Mahnbescheid und zum gerichtlichen Mahnverfahren allgemein können gefunden werden.
Es werden Broschüren über das automatisierte gerichtliche Mahnverfahren in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellt. Außerdem gibt es einen Kostenrechner, ein Antragsmuster mit Ausfüllhilfe sowie Ausführungen zum Online-Mahnantrag.
Die IHK Frankfurt/Main informiert über Voraussetzungen für das Verfahren, über das zuständige Gericht, über das korrekte Ausfüllen des Mahnantrags und über den weiteren Verfahrensverlauf.
Mahnbescheide können online ohne Formular beantragt werden. Außerdem durch Abfragen im Schuldnerregister unnötige Kosten vermieden werden. Weitere Informationen zum Widerspruch gegen den Mahnbescheid und zum gerichtlichen Mahnverfahren allgemein können gefunden werden.
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Letzte Änderung:
10. November 2023 um 13:14:33 UTC
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- Kürzlich bearbeitet von hghuebscher
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