Existenzgründung beschäftigt sich mit dem Gründungs- und Aufbauprozeß von Einzelfirmen und Unternehmen für den Beginn der Selbständigkeit als haupt- oder nebenberufliche Erwerbsform. Je nach Definition ist die Gründungsphase mit Überleitung in den ersten größeren strukturellen Wandel im Unternehmen, nach durchschnittlich ca. drei Geschäftsjahren, abgeschlossen.
Der Gründungsprozeß ist durch die teilweise parallelen Schritte: Orientierung, Recherche, Kalkulation, Planung, Beratung, Konzept, Finanzierung, Multiplikatorenpflege, Werbung etc. gekennzeichnet. Im Wesentlichen ist der Gründungsprozeß eine Übung und Vorbereitung der sich im später laufenden Betrieb wiederholenden Führungstätigkeiten.
Umgangssprachlich stehen die Begriffe Unternehmensgründung, Buy-out oder Start Up synonym für eine Existenzgründung.
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