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In dieser Kategorie finden Sie Einträge, die zum Thema »Arbeitssicherheit und Ausstattung von Arbeitsstätten« informieren. Arbeitsstätten sind
  • Arbeitsräume in Gebäuden einschließlich Ausbildungsstätten,
  • Arbeitsplätze auf dem Betriebsgelände im Freien,
  • Baustellen aller Art,
  • Verkaufsstände im Freien, sowie
  • Wasserfahrzeuge und schwimmende Anlagen.
Zur Arbeitsstätte gehören die Verkehrswege, Lager-, Maschinen- und Nebenräume, Pausen-, Bereitschafts-, Liegeräume und Räume für körperliche Ausgleichsübungen, Umkleide-, Wasch- und Toilettenräume (Sanitärräume) sowie Sanitätsraume.
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Unterkategorien 1

Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV) vom 12. August 2004 (BGBl. I Nr. 44 Seite 2179).
Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV) vom 12. August 2004 (BGBl. I Nr. 44 Seite 2179).
Letzte Änderung:
20. Juli 2022 um 5:25:05 UTC
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