My Account
Gesellschaft Arbeit und Beruf Arbeitsschutz Chemikalien und Gefahrstoffe
31
Die Kategorie Chemikalien und Gefahrstoffe befasst sich mit dem Schutz der Beschäftigten beim Umgang mit gefährlichen Stoffen, Zubereitungen und bestimmten Erzeugnissen; außerdem mit Regelungen über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung.

Aus Arbeitsschutzgründen schreibt die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) als Grundpflichten vor, dass der Arbeitgeber
  1. der mit einem Stoff, einer Zubereitung oder einem Erzeugnis umgeht, feststellen muss, ob es sich im Hinblick auf den vorgesehenen Umgang um einen Gefahrstoff handelt;
  2. prüfen muss, ob Stoffe, Zubereitungen oder Erzeugnisse mit einem geringeren gesundheitlichen Risiko, als die von ihm in Aussicht genommenen erhältlich sind. Ist ihm die Verwendung dieser Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse zumutbar und ist die Substitution zum Schutz von Leben und Gesundheit der Arbeitnehmer erforderlich, so darf er nur diese verwenden;
  3. verpflichtet ist, ein Verzeichnis aller ermittelten Gefahrstoffe zu führen. Dies gilt nicht für Gefahrstoffe, die im Hinblick auf ihre gefährlichen Eigenschaften und Menge keine Gefahr für die Beschäftigten darstellen. Das Verzeichnis muss mindestens folgende Angaben enthalten:
    • Bezeichnung des Gefahrstoffes,
    • Einstufung des Gefahrstoffes oder Angabe der gefährlichen Eigenschaften,
    • Arbeitsbereiche, in denen mit dem Gefahrstoff umgegangen wird,
    • Mengenbereiche des Gefahrstoffes im Betrieb;
  4. vor der ersten Beschäftigung von Arbeitnehmern beim Umgang mit Gefahrstoffen, die mit dem Umgang verbundenen Gefahren zu ermitteln und zu beurteilen und die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes festzulegen hat.
Die Gefahrstoffverordnung wurde auf Grund des Chemikaliengesetzes (ChemG) erlassen. Neben dem Arbeitnehmerschutz gelten einige Bestimmungen aus den beiden Vorschriften auch für den Schutz der Umwelt.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass sich die Angaben zu den Rechtsgrundlagen auf die deutschen Vorschriften beziehen. In den anderen Ländern gibt es vergleichbare Regelungen.
Mehr Informationen

Unterkategorien 3

Siehe auch: 1

Das deutsche Umweltbundesamt informiert zur Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (englisch: REACH - Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals). Die Verordnung ist seit dem 1. Januar 2007 als unmittelbares Recht in jedem Mitgliedstaat direkt gültig und trat am 1. Juni 2007 in Kraft.
Umfassendes Service-Paket für das Gefahrstoff-Management im Schulbereich mit Informationen zu den Stoffdaten und didaktischen Aspekten zur Sicherheitserziehung im Umgang mit gefährlichen Situationen und Stoffen.
Artikel aus der Fachzeitschrift "Arbeitsmedizin - Sozialmedizin - Umweltmedizin" (Heft 09/2003). Die vorliegende Untersuchung in Arztpraxen mit Operationsbereichen lässt den Schluss zu, dass aus Sicht des Gefahrstoffmanagements eine Frischluftmenge von mindestens 500 Kubikmeter pro Stunde ausreicht, um die Grenzwerteinhaltung in diesen Praxen garantieren zu können.
Der REACH-CLP-Biozid Helpdesk der Bundesbehörden stellt sich und seine Angebote vor.
Rechnergestütztes Instrument zur Umsetzung der "Asbest-Richtlinie". Betrieblichen und überbetrieblichen Arbeitsschutzakteuren soll Hilfestellung bei der Bewertung der Sanierungsdringlichkeit von Gebäuden mit verbauten, schwach gebundenen Asbestprodukten gegeben werden.
Die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg bietet Unterstützung für kleine und mittlere Unternehmen bei der Umsetzung der REACH-Verordnung.
Bietet Informationen zum Hintergrund und zur Implementierung von REACH (Registrierung, Evaluierung, Beschränkung und Zulassung von Stoffen) und zum GHS (Globally Harmonized System zur Einstufung und Kennzeichnung).
Zusammenstellung der gültigen TRGS [aus dem BArbBl.] von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin [BAuA]. Die TRGS werden aufgestellt vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) und geben den Stand der sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen, hygienischen sowie arbeitswissenschaftlichen Anforderungen an Gefahrstoffe hinsichtlich Inverkehrbringen und Umgang wieder.
Das deutsche Umweltbundesamt informiert zur Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (englisch: REACH - Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals). Die Verordnung ist seit dem 1. Januar 2007 als unmittelbares Recht in jedem Mitgliedstaat direkt gültig und trat am 1. Juni 2007 in Kraft.
Zusammenstellung der gültigen TRGS [aus dem BArbBl.] von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin [BAuA]. Die TRGS werden aufgestellt vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) und geben den Stand der sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen, hygienischen sowie arbeitswissenschaftlichen Anforderungen an Gefahrstoffe hinsichtlich Inverkehrbringen und Umgang wieder.
Rechnergestütztes Instrument zur Umsetzung der "Asbest-Richtlinie". Betrieblichen und überbetrieblichen Arbeitsschutzakteuren soll Hilfestellung bei der Bewertung der Sanierungsdringlichkeit von Gebäuden mit verbauten, schwach gebundenen Asbestprodukten gegeben werden.
Der REACH-CLP-Biozid Helpdesk der Bundesbehörden stellt sich und seine Angebote vor.
Umfassendes Service-Paket für das Gefahrstoff-Management im Schulbereich mit Informationen zu den Stoffdaten und didaktischen Aspekten zur Sicherheitserziehung im Umgang mit gefährlichen Situationen und Stoffen.
Artikel aus der Fachzeitschrift "Arbeitsmedizin - Sozialmedizin - Umweltmedizin" (Heft 09/2003). Die vorliegende Untersuchung in Arztpraxen mit Operationsbereichen lässt den Schluss zu, dass aus Sicht des Gefahrstoffmanagements eine Frischluftmenge von mindestens 500 Kubikmeter pro Stunde ausreicht, um die Grenzwerteinhaltung in diesen Praxen garantieren zu können.
Bietet Informationen zum Hintergrund und zur Implementierung von REACH (Registrierung, Evaluierung, Beschränkung und Zulassung von Stoffen) und zum GHS (Globally Harmonized System zur Einstufung und Kennzeichnung).
Die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg bietet Unterstützung für kleine und mittlere Unternehmen bei der Umsetzung der REACH-Verordnung.

Diese Kategorie in anderen Sprachen: 2

Letzte Änderung:
19. Juni 2024 um 23:02:43 UTC
Gesellschaft
Sport
Alle Sprachen
Kultur
Wirtschaft
Computer
Spiele
Gesundheit
Zuhause
Medien
Freizeit
Wissen
Regional
Wissenschaft
Online-Shops