Arbeitgeberverbände sind Zusammenschlüsse von Arbeitgebern zum Zweck der Beeinflussung der Arbeitsbedingungen, besonders beim Abschluss von Tarifverträgen. Den Arbeitgeberverbänden obliegt zusammen mit den Gewerkschaften als den sog. Sozialpartnern die Selbstverwaltung im Bereich des Arbeitsrechts. Die Arbeitgeberverbände sind jünger als die wirtschaftlichen Vereinigungen der Unternehmer und auch als die Gewerkschaften. Sie entstanden um 1900. Im Jahr 1913 kam es zum Zusammenschluss als "Vereinigung deutscher Arbeitgeberverbände", die allerdings schon 1933 wieder aufgelöst wurde. Nach 1945 wurden Arbeitgeberverbände von den Besatzungsmächten in den Westzonen wieder zugelassen, in der DDR blieben sie bis 1990 verboten.
Hinweis: In dieser Kategorie sind nur Arbeitgeberverbände aus dem Bundesland Bayern gelistet, die tariffähig sind, d.h. Tarifverträge mit den zuständigen Arbeitnehmerorganisationen aushandeln.
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Informationen über Organisation, Geschäftsführung, Aufgaben und Ziele. Neben dem klassischen Bereich der Tarifpolitik nimmt die Beratung der Mitgliederfirmen vor allem im arbeitsrechtlichen und sozialpolitischem Bereich einen großen Raum der Verbandstätigkeit ein. [D-63739 Aschaffenburg]
Der Verband ist einer der größten Arbeitgeberverbände Bayerns. Infos über Organisation, Gremien, Ansprechpartner und aktuelle Informationen. [D-80336 München]
Der Verband informiert über seine Ziele und aktuelle Themen, stellt die Verbandsstruktur dar und veröffentlicht seine Pressemeldungen.
Die Struktur der Vereinigung wird aufgezeigt. Es gibt Presseberichte, Informationen über aktuelle Projekte und einen eigenen Mitgliederbereich.
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Letzte Änderung:
15. Oktober 2020 um 11:19:53 UTC
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- Kürzlich bearbeitet von hghuebscher
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