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Hier finden Sie Gesetze, Erlasse, Staatsverträge und andere amtliche bzw. offizielle Erklärungen und Verkündigungen, die sich mit den Menschenrechten beschäftigen.


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Offizielle Erklärung der UNO und Amnesty International.
Die Resolution 217 A (III) der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1948 beschreibt die von allen Völkern und Nationen zu erreichenden gemeinsamen Ideale und Ziele.
Der Wortlaut der Menschenrechtskonvention (EMRK) gilt ab 1. November 1998. Die EMRK ist im Zusammenhang mit der Abschaffung der Europäischen Menschenrechtskommission und der Einsetzung eines ständigen Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte durch das sogenannte 11. Protokoll entsprechend geändert worden.
Heike Krieger bietet eine Besprechung der UN-Entschließung (R2P) auf den Seiten der Bundeszentrale für politische Bildung (Deutschland).
Das Gesetz regelt die Sorgfaltspflichten von Unternehmen zur Regelung der unternehmerischen Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten in den Lieferketten. Details und Zielrichtung werden auf der Themenseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) beschrieben.
Das IStGH-Statut in der Fassung vom 17.07.1998 stellt die Schaffung des Strafgerichtshofs, Zuständigkeiten und die für das Gericht geltenden allgemeinen Grundsätze des Strafrechts fest. [PDF]
Fassung des IStGH - Statuts vom 23.12.2025 mit Ratifizierungsanmerkungen. [PDF]
In seinem Bericht vom 12.01.2009 an die Generalversammlung beschreibt der Generalsekretär ein Drei-Säulen-Konzept zum Schutz der Bevölkerung vor Völkermord, Kriegsverbrechen, ethnischer Säuberung und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Ergänzend werden Beispiele für Politiken und Praktiken zur Förderung der die Schutzverantwortung betreffenden Ziele unter jeder Säule benannt. Der Bericht ist Basis der R2P-Strategie (Responsibility to Protect). [PDF]
Der Erlass ist gestützt auf die Konvention vom 4. November 1950 zum Schutz der Menschenrechte und deren Protokolle. [PDF]
6. Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik in den Auswärtigen Beziehungen und in anderen Politikbereichen. Schwerpunkte sind unter anderem Rassismus, Rechte der Frauen, Rechte der Kinder, Bekämpfung von Todesstrafe und Folter, Flüchtlinge und Binnenvertriebene, Menschenrechte und Entwicklungszusammenarbeit, Bio-Ethik, Minderheiten und "besondere Gruppen", internationale menschenrechtliche Verpflichtungen Deutschlands, Lage der Menschenrechte in den verschiedenen Weltregionen und die aktuelle Menschenrechtslage und Wiederaufbau in Afghanistan. [PDF] (June 06, 2002)
5. Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik in den Auswärtigen Beziehungen und in anderen Politikbereichen. Schwerpunkte sind unter anderem die Weiterentwicklung und Durchsetzung der Menschenrechte sowie die Lage der Menschenrechte in einzelnen Ländern. [PDF] (June 28, 2000)
2. Menschenrechtsbericht der Bundesregierung. Schwerpunkte sind unter anderem Grundsätze und Ziele der deutschen Menschenrechtspolitik, der internationale Rahmen, der Ausbau des regionalen und globalen Menschenrechtsschutzes, die Gipfel- und Weltkonferenzen sowie konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Menschenrechtslage in der Welt. (December 02, 1993)
Menschenrechtsbericht der Bundesregierung für die 11. Legislaturperiode. Schwerpunkte sind unter anderem der Verfassungsauftrag, der völkerrechtliche Rahmen, die Grundsätze und Ziele der Menschenrechtspolitik der Bundesregierung sowie die Förderung in einzelnen Institutionen. (March 01, 1990)
Heike Krieger bietet eine Besprechung der UN-Entschließung (R2P) auf den Seiten der Bundeszentrale für politische Bildung (Deutschland).
Fassung des IStGH - Statuts vom 23.12.2025 mit Ratifizierungsanmerkungen. [PDF]
Das IStGH-Statut in der Fassung vom 17.07.1998 stellt die Schaffung des Strafgerichtshofs, Zuständigkeiten und die für das Gericht geltenden allgemeinen Grundsätze des Strafrechts fest. [PDF]
In seinem Bericht vom 12.01.2009 an die Generalversammlung beschreibt der Generalsekretär ein Drei-Säulen-Konzept zum Schutz der Bevölkerung vor Völkermord, Kriegsverbrechen, ethnischer Säuberung und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Ergänzend werden Beispiele für Politiken und Praktiken zur Förderung der die Schutzverantwortung betreffenden Ziele unter jeder Säule benannt. Der Bericht ist Basis der R2P-Strategie (Responsibility to Protect). [PDF]
Das Gesetz regelt die Sorgfaltspflichten von Unternehmen zur Regelung der unternehmerischen Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten in den Lieferketten. Details und Zielrichtung werden auf der Themenseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) beschrieben.
Der Erlass ist gestützt auf die Konvention vom 4. November 1950 zum Schutz der Menschenrechte und deren Protokolle. [PDF]
Offizielle Erklärung der UNO und Amnesty International.
Die Resolution 217 A (III) der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1948 beschreibt die von allen Völkern und Nationen zu erreichenden gemeinsamen Ideale und Ziele.
Der Wortlaut der Menschenrechtskonvention (EMRK) gilt ab 1. November 1998. Die EMRK ist im Zusammenhang mit der Abschaffung der Europäischen Menschenrechtskommission und der Einsetzung eines ständigen Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte durch das sogenannte 11. Protokoll entsprechend geändert worden.
6. Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik in den Auswärtigen Beziehungen und in anderen Politikbereichen. Schwerpunkte sind unter anderem Rassismus, Rechte der Frauen, Rechte der Kinder, Bekämpfung von Todesstrafe und Folter, Flüchtlinge und Binnenvertriebene, Menschenrechte und Entwicklungszusammenarbeit, Bio-Ethik, Minderheiten und "besondere Gruppen", internationale menschenrechtliche Verpflichtungen Deutschlands, Lage der Menschenrechte in den verschiedenen Weltregionen und die aktuelle Menschenrechtslage und Wiederaufbau in Afghanistan. [PDF] (June 06, 2002)
5. Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik in den Auswärtigen Beziehungen und in anderen Politikbereichen. Schwerpunkte sind unter anderem die Weiterentwicklung und Durchsetzung der Menschenrechte sowie die Lage der Menschenrechte in einzelnen Ländern. [PDF] (June 28, 2000)
2. Menschenrechtsbericht der Bundesregierung. Schwerpunkte sind unter anderem Grundsätze und Ziele der deutschen Menschenrechtspolitik, der internationale Rahmen, der Ausbau des regionalen und globalen Menschenrechtsschutzes, die Gipfel- und Weltkonferenzen sowie konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Menschenrechtslage in der Welt. (December 02, 1993)
Menschenrechtsbericht der Bundesregierung für die 11. Legislaturperiode. Schwerpunkte sind unter anderem der Verfassungsauftrag, der völkerrechtliche Rahmen, die Grundsätze und Ziele der Menschenrechtspolitik der Bundesregierung sowie die Förderung in einzelnen Institutionen. (March 01, 1990)

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Letzte Änderung:
23. Dezember 2025 um 18:46:14 UTC
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