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Regional Europa Österreich Oberösterreich
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In Österreich erfolgt die weitere politische Verwaltungsaufgliederung der Länder in Bezirken und Statutarstädten. In der Umsetzung und Gestaltung des Landesrechts sind die Bezirke das Bindeglied zwischen dem Bundesland und den, dem Bezirk angeschlossen, örtlichen Gemeinden. Die Geschäftsführung der Bezirksverwaltung wird durch den oder die, auf Zeit politisch gewählte/n, Bezirkshauptmann oder Bezirkshauptfrau (Bezirkshauptmannschaft) wahrgenommen.

Statuarstädte sind keiner Bezirkshauptmannschaft zugeordnet. Diese Gemeinden besitzen entweder ein historisches Statut (Stadtverfassung) und Stadtrecht oder können dieses seit 1962 auf Antrag durch Landesgesetz erlangen. Voraussetzung ist der Nachweis von konstant mindestens 20.000 Einwohnern sowie eine Zustimmung der Bundesregierung, wenn Landesinteressen hierdurch nicht gefährdet werden. Statuarstädte erledigen Bezirksverwaltungsaufgaben durch ihre Bürgermeister/innen eigenständig.


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Die Landesregierung informiert über Geographie, Geschichte, Zahlen und Fakten. Daten aus den Verwaltungsabteilungen, Informationen über Bezirke und Gemeinden, Auskünfte über Förderungen und Formulare zum Ausdrucken.
Themenseite der Standortagentur des Landes Oberösterreich für Unternehmen mit Informationen zu Beratungs- und Serviceleistungen bei Betriebsansiedlungen, Betriebsverlagerungen und Betriebserweiterungen und Erläuterungen zu Fördermaßnahmen.
Landesmarketing und Wirtschaftsförderung beschreiben den Bildungsstandort und die Arbeitswelt in OÖ für junge Menschen sowie das Land als Wirtschaftsstandort für interessierte Unternehmen.
Digitales Oberösterreichisches Raum-Informations-System bereitgestellt durch das Amt der oberösterreichischen Landesregierung.
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Letzte Änderung:
24. Januar 2025 um 16:30:21 UTC
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