Samtgemeinden sind öffentlich-rechtliche Körperschaften mit dem Recht der Selbstverwaltung sowie Kommunalverbände aus höchstens zehn selbständigen Mitgliedsgemeinden.
Sie dienen zur Stärkung der Verwaltungskraft und übernehmen Aufgaben wie die Aufstellung von Flächennutzungsplänen, die Abwasserbeseitigung, den Bau und die Unterhaltung von Gemeindeverbindungsstraßen sowie Aufgaben nach dem Niedersächsischen Brandschutzgesetz.
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Die historische Entwicklung, ihre Bedeutung und Aufgaben werden erläutert.
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Letzte Änderung:
20. März 2020 um 23:43:12 UTC
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- Kürzlich bearbeitet von hghuebscher
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