Im Zuge der Umsetzung der Versicherungsvermittlerrichtlinie in nationales Recht werden Versicherungsberater, die bis zum 22.05.2007 eine Erlaubnis nach dem Rechtsberatungsgesetz benötigten, in das neu geschaffene System für Versicherungsvermittler integriert. Sie bedürfen seit dem 22.05.2007 einer Erlaubnis nach § 34 e Gewerbeordnung (GewO) und einer Registrierung im Versicherungsvermittlerregister
Versicherungsberater ist, wer gewerbsmäßig Dritte bei der Vereinbarung, Änderung oder Prüfung von Versicherungsverträgen oder bei der Wahrnehmung von Ansprüchen aus Versicherungsverträgen im Versicherungsfall berät oder gegenüber dem Versicherungsunternehmen außergerichtlich vertritt, ohne von einem Versicherungsunternehmen einen wirtschaftlichen Vorteil zu erhalten oder in anderer Weise von ihm abhängig zu sein. (Quelle: DIHK Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V.)
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