Die Polizei-Führungsakademie Münster ist nach dem "Abkommen über die einheitliche Ausbildung der Anwärter für den höheren Polizeivollzugsdienst und über die Polizei-Führungsakademie" seit 1973 eine gemeinsame Bildungs- und Forschungsstätte des Bundes und der Länder und als alleinige Ausbildungsstätte in Deutschland für die Ausbildung des höheren Polizeivollzugsdienstes zuständig. Am 20.11.1998 begann auf Grund der gestiegenen Anforderungen an die Polizei durch Beschluss der ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder die Einführung der Hochschulausbildung für den höheren Polizeivollzugsdienst. Die polizeiinterne Hochschule gliedert sich in die folgenden Fachbereiche:
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- Fachbereich I Führung, Organisations- und Wirtschaftswissenschaften
- Fachbereich II Polizeiliches Management
- Fachbereich III Rechts- und Sozialwissenschaften
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Siehe auch: 2
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Die Polizeihochschule wird vorgestellt. Träger der Hochschule sind die Innenministerien und Innensenatoren des Bundes und der Länder. An der Hochschule studieren Polizeibeamtinnen und -beamte, bevor sie in den höheren Dienst aufsteigen.
Die Polizeihochschule wird vorgestellt. Träger der Hochschule sind die Innenministerien und Innensenatoren des Bundes und der Länder. An der Hochschule studieren Polizeibeamtinnen und -beamte, bevor sie in den höheren Dienst aufsteigen.

Letzte Änderung:
6. Mai 2019 um 20:35:09 UTC

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