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Wichtige Hinweise für die Anmeldung von Sites in der Kategorie World/Deutsch/Gesellschaft/Arbeit und Beruf/
Arbeitsschutz/Arbeitsschutzverwaltung/
im Open Directory:

  1. Die Kategorie »Arbeitsschutzverwaltung« ist für Einträge der Aufsichtsbehörden gedacht. Links zu Seiten, die sich nicht mehrheitlich mit dem Thema beschäftigen sind hier fehl am Platz. Bitte prüfen Sie insbesondere auch, ob folgende Kategorien zutreffender sind:

  2. Der Titel muss der korrekte, vollständige Name der Seite bzw. des Anbieters sein; verwenden Sie keine Verkürzungen oder Vereinfachungen.

  3. Die Beschreibung soll in einem oder zwei Sätzen die Inhalte der Seite wiedergeben. Bitte verwenden Sie keine Aufzählung von Schlüsselwörtern und keine Werbesprache bzw. unüberprüfbare Werturteile.

  4. In der Beschreibung bitte keine 1. Person, sondern nur 3. Person verwenden.

Beschreibungen, die den Kriterien nicht entsprechen, werden von den Editoren des Open Directory geändert. Vielen Dank dafür, dass Sie diese Hinweise bei der Anmeldung beachten.

Wichtige Hinweise für die Anmeldung von Sites in der Kategorie World/Deutsch/Gesellschaft/Arbeit und Beruf/
Arbeitsschutz/Arbeitsschutzverwaltung/
im Open Directory:

  1. Die Kategorie »Arbeitsschutzverwaltung« ist für Einträge der Aufsichtsbehörden gedacht. Links zu Seiten, die sich nicht mehrheitlich mit dem Thema beschäftigen sind hier fehl am Platz. Bitte prüfen Sie insbesondere auch, ob folgende Kategorien zutreffender sind:

  2. Der Titel muss der korrekte, vollständige Name der Seite bzw. des Anbieters sein; verwenden Sie keine Verkürzungen oder Vereinfachungen.

  3. Die Beschreibung soll in einem oder zwei Sätzen die Inhalte der Seite wiedergeben. Bitte verwenden Sie keine Aufzählung von Schlüsselwörtern und keine Werbesprache bzw. unüberprüfbare Werturteile.

  4. In der Beschreibung bitte keine 1. Person, sondern nur 3. Person verwenden.

Beschreibungen, die den Kriterien nicht entsprechen, werden von den Editoren des Open Directory geändert. Vielen Dank dafür, dass Sie diese Hinweise bei der Anmeldung beachten.

In dieser Kategorie finden Sie Links der Dachverbände der gesetzlichen Unfallversicherungen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz.

Die gesetzliche Unfallversicherung ist als Teil der deutschen Sozialversicherung eine Pflichtversicherung, die bei Unfällen und Berufserkrankungen, die im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen, eintritt. Die Beiträge werden allein vom Arbeitgeber entrichtet. Der Versicherungsschutz besteht auch, wenn die Beiträge nicht bzw. nicht vollständig entrichtet wurden.

Zum versicherten Personenkreis gehören neben Arbeitern, Angestellten und Auszubildenden auch Landwirte, Kinder, die Kindergärten und Kindertagesstätten besuchen, Schüler und Studenten, Helfer bei Unglücksfällen, Zivil- und Katastrophenschutzhelfer, Blut- und Organspender.

In Deutschland gibt es folgende Träger der gesetzlichen Unfallversicherung:
- Gewerbliche Berufsgenossenschaften
- Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand (Gemeindeunfallversicherungsverbände und Unfallkassen)
- Feuerwehr-Unfallkassen
- Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften

Grundlage für die Gesetzliche Unfallversicherung ist das Sozialgesetzbuch (Teil VII). Die Aufgaben der Unfallversicherungsträger sind:
  1. Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (Prävention). Sie haben mit allen geeigneten Mitteln für die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und für eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen. Dabei gehen sie auch den Ursachen von arbeitsbedingten Gefahren für Leben und Gesundheit nach

  2. Wiederherstellung von Gesundheit und Arbeitskraft der Versicherten (Rehabilitation). Um das Ziel der Rehabilitation, die Wiederherstellung "mit allen geeigneten Mitteln" zu erreichen, werden z.B. eigene medizinische Einrichtungen und Kliniken betreiben.

  3. Gewährung von Leistungen (Unfallrenten u.a.). Die Unfallversicherungen übernehmen die Kosten für die Heilbehandlung sowie für die berufliche und soziale Wiedereingliederung. Außerdem erhält der Verletzte oder Erkrankte für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit ein dem Nettolohn entsprechendes Verletztengeld. Bleibt nach Abschluss der Heilbehandlung eine andauernde Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mindestens 20 Prozent, dann zahlen sie eine Verletztenrente. Sind Versicherte als Folge von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten gestorben, zahlen sie Hinterbliebenenrente und Sterbegeld.

Die gesetzlichen Unfallversicherungen in Österreich und der Schweiz haben in etwa identische Aufgaben.

Wichtige Hinweise für die Anmeldung von Sites in der Kategorie World/Deutsch/Gesellschaft/Arbeit und Beruf/Arbeitsschutz/Unfallversicherungsträger/ im Open Directory:

  1. In diese Kategorie gehören lediglich die Dachverbände (Hauptverbände/Landesverbände) der gesetzlichen Unfallversicherungen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz. Bitte melden Sie Links der gesetzlichen Unfallversicherungen in der zutreffenden Kategorie World/Deutsch/Regional/Europa/Deutschland/Wirtschaft/Versicherungen/Unfallversicherungen/Gesetzliche an.

  2. Der Titel, den Sie bei der Anmeldung angeben, muss der korrekte, vollständige Name der Versicherung sein (z.B. "Holz-Berufsgenossenschaft"). Verwenden Sie bitte keine Verkürzungen oder Vereinfachungen, wie "Holz-BG".

  3. Die Beschreibung, die Sie bei der Anmeldung angeben, soll in einem oder zwei Sätzen die Inhalte der Seite und evtl. auch kurz die Angebote beschreiben. Bitte keine Aufzählung von Schlüsselworten und keine Werbesprache/Superlative/unüberprüfbare Werturteile. Die Editoren des Open Directory werden die Beschreibung sonst ändern.

  4. In der Beschreibung bitte keine 1. Person, sondern nur 3. Person verwenden.

Vielen Dank dafür, dass Sie diese Hinweise beherzigen.