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In Deutschland rauchen regelmäßig oder stark etwa 5,9 Millionen Frauen (31 %) und 9 Millionen Männer (39 %) im Alter von 18-59 Jahren. Die meisten von ihnen rauchen Zigaretten und zwar im Durchschnitt 15,4 Zigaretten pro Tag. Ein Drittel der Raucher hat den ernsten Wunsch, mit dem Rauchen aufzuhören, und viele schaffen es auch: so sind mit 40 Jahren etwa 30 % derjenigen, die jemals geraucht haben, wieder Nichtraucher.

Rauchen ist gesundheitsschädlich; darüber sind sich alle Experten einig. Jeder Raucher wird beim Kauf von Zigaretten, Zigarren und Tabak deutlich auf die Gefahren hingewiesen. Wissenschaftler haben festgestellt, dass nicht nur Raucher gefährdet sind, sondern alle Personen in der Umgebung durch das sog. Passivrauchen. Passivrauch verursacht gravierende gesundheitliche Schäden, ist eine starke Belästigung und eine Behinderung bei der Arbeit.

In Deutschland war der Nichtraucherschutz bislang auf Pausenräume beschränkt. In einer Gesetzesinitiative haben sich Bundestagsabgeordnete aller Fraktionen für einen verbesserten Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz eingesetzt. Durch Änderung der Arbeitsstättenverordnung ist der Arbeitgeber nunmehr verpflichtet, wirksame Schutzmaßnahmen (z.B. technische oder organisatorische Maßnahmen) zu Gunsten der nicht rauchenden Beschäftigten zu treffen.

Dem Arbeitgeber steht es frei, den Rauchern zum Beispiel eine räumlich abgetrennte «Raucherecke» zur Verfügung zu stellen, aber er ist dazu nicht verpflichtet. Ein «Recht auf Tabakkonsum» am Arbeitsplatz existiert nicht.

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