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Kriegsverbrechen sind schwere Verstöße von Angehörigen eines kriegführenden Staates gegen die Regeln des in internationalen oder nicht-internationalen bewaffneten Konflikten anwendbaren Völkerrechts, deren Strafbarkeit sich unmittelbar aus dem Völkerrecht ergibt.

Der Begriff "Kriegsverbrechen" wurde in der Haager Konvention 1907 zuerst beschrieben. Er wurde während der Nürnberger Prozesse und im Jahr 1949 in der Genfer Konvention genauer definiert. Als Kriegsverbrechen bezeichnet das UN-Tribunal: Mord, Folter, Vertreibung, Geiselnahme von Zivilisten und den generellen Einsatz von Giftwaffen.

In der Fortentwicklung des Rechts gelten weiterhin eine militärisch nicht begründbare Zerstörung von Städten, Dörfern, Gesundheits- und Sozialeinrichtungen, religiösen Bauten, sowie Plünderung und Vernichtung von Lebensmitteln oder die Vergiftung von Trinkwasser und Ackerböden als Kriegsverbrechen.