Lebensumstände, in denen Menschen als Eigentum anderer angesehen und behandelt werden, werden mit dem Begriff der Modernen Sklaverei bezeichnet. Darunter ist eine unfreiwillige, und unter Androhung von Strafen oder anderen persönlichen Konsequenzen, geforderte Erledigung zugewiesener Arbeit (Zwangsarbeit), Menschenhandel, Zwangsverheiratung und weitere Varianten zu verstehen. Dies geht in der Regel mit einer absoluten Kontrolle und Einschränkung der Kommunikations- und Bewegungsfreiheit der Person einher.
Im Vorlauf und Nachgang des Artikels 4 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (UN 1948) sind Sklaverei, Sklavenhandel, Zwangs- und Pflichtarbeit zu Gunsten eines Einzelnen oder eines Unternehmens in allen ihren Formen verboten und geächtet. Das Wort "modern" verweist auf Vorkommen nach dem weltweiten Verbot der Sklaverei (1948). Sowie, im größeren Umfang, auf moderne Systeme der organisierten Kriminalität für Beschaffung, Einsatz, Austausch und Vertuschung von moderner Sklaverei und Sklavenarbeit.