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Generell unterscheidet man in Deutschland Kirchen nach Katholisch oder Evangelisch. Ein Merkmal der Freikirchen ist, dass sie sich nicht durch Sonderlehren von anderen Kirchen unterscheiden. Sie zeichnen sich vor allem durch ein bestimmtes Kirchen- und Gemeindeverständnis sowie durch ihren Frömmigkeitsstil aus. Freie und persönliche Entscheidung für den Glauben an Jesus Christus und ein verbindliches Leben in seiner Nachfolge sind besondere Anliegen. Rechtlich und organisatorisch vertreten die Freikirchen dem Staat gegenüber das Prinzip der Selbstfinanzierung und Selbstverwaltung und verzichten auf Besteuerung. 1926 haben sich Freikirchen und freikirchliche Verbände zu einer Arbeitsgemeinschaft, der "Vereinigung Evangelischer Freikirchen", vereinigt.