My Account
In Deutschland werden psychisch kranke Rechtsbrecher durch Gerichtsurteil nach den §§ 63 und 64 Strafgesetzbuch (StGB) im Maßregelvollzug untergebracht. Die Kategorie listet derartige Kliniken.
Hier sollten ausschließlich Kliniken für Maßregelvollzug gelistet werden.