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Diese Kategorie ist für Psychotherapeuten und/oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (Psychotherapeutengesetz - PsychThG) sowie für Heilpraktiker (Psychotherapie) aus Hessen vorgesehen. Patienten und Patientinnen können in dieser Kategorie Psychotherapeuten finden, die über eine entsprechende Qualifikation verfügen. Psychotherapie darf ausüben, wer Medizin studiert hat und danach den Facharzt für Psychotherapie erwarb, wer Psychologie studierte und danach die Zusatzqualifikation Psychotherapie erwarb oder wer den Kursus Heilpraktiker für Psychotherapie bestand. Ärztliche und psychologische Psychotherapeuten sind in bestimmten sogenannten "Richtlinienverfahren" ausgebildet. "Richtlinienverfahren", Stand 21.01.2005: • Psychoanalyse (PA) • Tiefenpsychologisch fundierte Therapie (TP) • Verhaltenstherapie (VT)
Diese Kategorie ist für Psychotherapeuten und/oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (Psychotherapeutengesetz - PsychThG) aus Hessen vorgesehen.

Die Homepage sollte deutlich machen, welche Qualifikationen die Anbieter haben. Geben Sie bitte auch an, welches Richtlinienverfahren Sie anwenden dürfen.

Ihre Homepage sollte ein Impressum nach Teledienstgesetz enthalten. Auch Seiten von Heilpraktikern (Psychotherapie) können aufgenommen werden.