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Rundfunkanstalten öffentlichen Rechts, die Hörfunkprogramme ausstrahlen. (Gegenteil: Privatsender.)
Der BR ist die öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt des Freistaates Bayern.
Der MDR ist die öffentlich-rechtliche Landesrundfunkanstalt für Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.
Der NDR ist die öffentlich-rechtliche Landesrundfunkanstalt für Niedersachsen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern.
Radio Bremen ist die öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt des Landes Bremen.
Der RBB ist aus dem Zusammenschluss von Sender Freies Berlin (SFB) und Ostdeutschem Rundfunk Brandenburg (ORB) hervorgegangen. Er ist die öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalt für Berlin und Brandenburg.
Der SR ist die öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt des Saarlandes.
Der Südwestrundfunk (SWR) ist aus dem Zusammenschluss von Süddeutschem Rundfunk (SDR) und Südwestfunk (SWF) hervorgegangen. Er ist die öffentlich-rechtliche Landesrundfunkanstalt für Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz.
Der WDR ist die öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt des Landes Nordrhein-Westfalen.