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Im Jahre 1920 wurde das preussische Schleswig, bis 1864 als dänisches Reichslehen eigenständiges Herzogtum, per Volksabstimmung zwischen Deutschland und Dänemark geteilt. Den im Süden verbliebenen Dänen wurden umfassende Minderheitenrechte zuerkannt, die 1955 in den Bonn-Kopenhagener Erklärungen erneuert wurden. Die Südschleswiger Dänen sind als nationale Minderheit anerkannt.