Verwaltungsgemeinschaften in Thüringen erfüllen für die ihnen angeschlossenen Kommunen
Aufgaben der kommunalen Selbstverwaltung im Gebiet der jeweiligen Kommune
sowie Aufgaben, die Kommunen aus dem Landesrecht (z.B. Bauangelegenheiten) oder Bundesrecht (z.B. Personenstandssachen) übertragen wurden, für die jeweilige Kommune.
Die Verwaltungsgemeinschaft ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft spart Kosten bei gleichzeitiger Erhaltung der Eigenständigkeit der Gemeinde. Im Regelfall ist die kommunalpolitische Arbeit mit Gemeinderäten, Ausschüssen und Parteien weiterhin in den angeschlossenen Kommunen angesiedelt. In Sonderfällen, bei besonders kleinen Gemeinden, bilden diese einen Verwaltungsausschuss für alle Gemeinden, der die kommunalpolitische Arbeit, analog zu einem Gemeinderat, leistet.
Alternativ kann eine kleine Gemeinde ihre Verwaltungsaufgaben auch einer nächstgrößeren "Erfüllenden Gemeinde" übertragen. Die Prinzipien der Verwaltungsgemeinschaft gelten hier anlog. Außer, dass beide Gemeinden weiterhin eigenständig bleiben und keine gesonderte Körperschaft bilden.