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Im Jahre 1920 wurde das preussische Schleswig, bis 1864 als dänisches Reichslehen eigenständiges Herzogtum, per Volksabstimmung zwischen Deutschland und Dänemark geteilt. Den im Norden verbliebenen Deutschen wurden umfassende Minderheitenrechte zuerkannt, die 1955 in den Bonn-Kopenhagener Erklärungen erneuert wurden. Die Nordschleswiger Deutschen sind in Dänemark als nationale Minderheit anerkannt.