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Der Antarktis-Vertrag vom 1. Dezember 1959 definiert die Antarktis wie folgt.
Artikel VI
Dieser Vertrag gilt für das Gebiet südlich von 60° südlicher Breite einschliesslich aller Eisbänke; jedoch lässt dieser Vertrag die Rechte oder die Ausübung der Rechte eines Staates nach dem Völkerrecht in bezug auf die Hohe See in jenem Gebiet unberührt.
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Die Arktische Region ist oftmals definiert als das Gebiet der nördlichen Hemisphäre, in dem die Durchschnittstemperatur des wärmsten Monats unter 10ºC liegt. Dazu gehören die Arktis selber sowie die subarktischen Regionen Alaskas, Kanadas, Grönlands, Islands, Skandinaviens, Sibiriens und des Russischen Fernen Ostens.