Als Arbeitsbetriebe werden die Ausbildungs- und Arbeitsabteilungen in Justizvollzugsanstalten bezeichnet, die den vollzuglichen Eigenbedarf an handwerklichen Leistungen decken, Aufträge für Unternehmen annehmen und auch Produkte an Endverbraucher verkaufen. Ziel der Arbeitsbetriebe ist, ein definiertes Arbeitsumfeld zu schaffen, in dem Qualifikationen ausgebildet und abgerufen werden können.
Die Betriebe setzen nach Gegebenheiten unterschiedliche Schwerpunkte, von der Serienproduktion über Baugruppenfertigung bis zur Einzelproduktion auf Bestellung, und bieten unterschiedliche Fertigungstiefen für Unternehmen.