Ein Inkassounternehmen (Inkassobüro) übernimmt das Einziehen von fremden, fälligen Forderungen.
Für das Ausüben von Inkassodienstleistungen in Deutschland ist eine Inkassoerlaubnis erforderlich. Seit dem Inkrafttreten des Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) 2008 darf nur noch derjenige eine Inkassotätigkeit ausüben, der im Rechtsdienstleistungsregister registriert ist.
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