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Ein Inkassounternehmen (Inkassobüro) übernimmt das Einziehen von fremden, fälligen Forderungen.

Für das Ausüben von Inkassodienstleistungen in Deutschland ist eine Inkassoerlaubnis erforderlich. Seit dem Inkrafttreten des Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) 2008 darf nur noch derjenige eine Inkassotätigkeit ausüben, der im Rechtsdienstleistungsregister registriert ist.

Die Kategorie ist für Unternehmen bestimmt, die überwiegend Produkte und Dienstleistungen zum Inkasso anbieten.

Rechtsanwaltskanzleien, die sich auf das Beitreiben von Forderungen spezialisiert haben, sind nicht in dieser Kategorie, sondern in der entsprechenden Kategorie in World/Deutsch/Gesellschaft/Recht/Dienstleistungen/Rechtsanwälte und Notare anzumelden.

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