My Account

Die Kategorie enthält kommerzielle Angebote für den Bereich Versicherungsmakler.

Im Zuge der Umsetzung der Versicherungsvermittlerrichtlinie in nationales Recht wurde die Tätigkeit von Versicherungsmakler zum 22.05.2007 grundsätzlich als erlaubnispflichtiges Gewerbe gemäß § 34 d Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) ausgestaltet. Zudem besteht eine Registrierungspflicht im Versicherungsvermittlerregister.

Versicherungsmakler ist, wer gewerbsmäßig für seinen Auftraggeber (Versicherungsnehmer) die Vermittlung oder den Abschluss von Versicherungsverträgen übernimmt, ohne von einem Versicherungsunternehmen oder von einem Versicherungsvertreter damit betraut zu sein. Der Versicherungsmakler steht somit im Verhältnis zum Versicherungsunternehmen auf der Seite des Kunden als dessen Sachwalter und Interessenwahrer.

Versicherungsvertreter ist hingegen, wer von einem/mehreren Versicherungsunternehmen oder von einem/mehreren Versicherungsvertreter/n damit betraut ist, gewerbsmäßig Versicherungsverträge zu vermitteln oder abzuschließen (Einfirmen- oder Mehrfirmenvertreter). Der Versicherungsvertreter erbringt seine Leistung auf der Grundlage eines Vertretervertrages im Interesse des Versicherungsunternehmens.

Im Gegensatz zu Versicherungsvertretern sind Versicherungsmakler mit erteilter Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 GewO befugt, Dritte, die nicht Verbraucher sind, bei der Vereinbarung, Änderung oder Prüfung von Versicherungsverträgen gegen gesondertes Entgelt rechtlich zu beraten. (Quelle: DIHK Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V.)

Titel der Seite

Der Titel, muss den korrekten, vollständigen Firmennamen und die Rechtsform enthalten (z.B. "ABC Versicherungsmakler GmbH". Also bitte weder Verkürzungen oder Vereinfachungen des Firmennamens noch Produktanpreisungen.

Beschreibung des Eintrags
  1. Die Beschreibung, die Sie bei der Anmeldung angeben, soll in einem oder maximal zwei Sätzen die Inhalte der Seite und die angebotenen Dienstleistungen/Produkte beschreiben.
  2. Der Firmenname soll nicht nochmals in der Beschreibung genannt werden.
  3. Beschreiben Sie die Seite aus der Sicht eines objektiven Dritten. Verwenden Sie in der Beschreibung nur die dritte Person, also kein "wir" oder "unsere". Orientieren Sie sich am Beschreibungsstil der bereits aufgenommen Seiten in der Kategorie.
  4. Bitte ersparen Sie uns reine Aufzählungen von Schlüsselworten, werbesprachliche Slogans, Superlative oder sonstige unüberprüfbare Werturteile. Solche Beschreibungen werden ausnahmslos abgeändert.
  5. Am Ende der Beschreibung, nach dem obligatorischen Satzpunkt soll das Länderkennzeichen, die Postleitzahl und der Ort, an dem das Unternehmens seinen Hauptsitz hat, in der Form [D-12345 Musterstadt] stehen.
Mehrfachanmeldungen

Bitte melden Sie Ihre Seite nur einmal im Bereich von World/Deutsch/Wirtschaft an. Zusätzlich können Sie Ihre Seite auch am Standort ihres Unternehmens innerhalb von World/Deutsch/Regional/Europa/Deutschland/Baden-Württemberg anmelden.


Die Nichtbeachtung dieser Hinweise wird die Bearbeitung Ihres Vorschlages erheblich verzögern.

Die Editoren behalten sich das Recht vor, Seiten nicht aufzunehmen, oder aufgenommene Seiten zu löschen. Insbesondere Mehrfachanmeldungen werden nicht toleriert.

Die Kategorie enthält kommerzielle Angebote für den Bereich Versicherungsmakler.

Im Zuge der Umsetzung der Versicherungsvermittlerrichtlinie in nationales Recht wurde die Tätigkeit von Versicherungsmakler zum 22.05.2007 grundsätzlich als erlaubnispflichtiges Gewerbe gemäß § 34 d Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) ausgestaltet. Zudem besteht eine Registrierungspflicht im Versicherungsvermittlerregister.

Versicherungsmakler ist, wer gewerbsmäßig für seinen Auftraggeber (Versicherungsnehmer) die Vermittlung oder den Abschluss von Versicherungsverträgen übernimmt, ohne von einem Versicherungsunternehmen oder von einem Versicherungsvertreter damit betraut zu sein. Der Versicherungsmakler steht somit im Verhältnis zum Versicherungsunternehmen auf der Seite des Kunden als dessen Sachwalter und Interessenwahrer.

Versicherungsvertreter ist hingegen, wer von einem/mehreren Versicherungsunternehmen oder von einem/mehreren Versicherungsvertreter/n damit betraut ist, gewerbsmäßig Versicherungsverträge zu vermitteln oder abzuschließen (Einfirmen- oder Mehrfirmenvertreter). Der Versicherungsvertreter erbringt seine Leistung auf der Grundlage eines Vertretervertrages im Interesse des Versicherungsunternehmens.

Im Gegensatz zu Versicherungsvertretern sind Versicherungsmakler mit erteilter Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 GewO befugt, Dritte, die nicht Verbraucher sind, bei der Vereinbarung, Änderung oder Prüfung von Versicherungsverträgen gegen gesondertes Entgelt rechtlich zu beraten. (Quelle: DIHK Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V.)

Titel der Seite

Der Titel, muss den korrekten, vollständigen Firmennamen und die Rechtsform enthalten (z.B. "ABC Versicherungsmakler GmbH". Also bitte weder Verkürzungen oder Vereinfachungen des Firmennamens noch Produktanpreisungen.

Beschreibung des Eintrags
  1. Die Beschreibung, die Sie bei der Anmeldung angeben, soll in einem oder maximal zwei Sätzen die Inhalte der Seite und die angebotenen Dienstleistungen/Produkte beschreiben.
  2. Der Firmenname soll nicht nochmals in der Beschreibung genannt werden.
  3. Beschreiben Sie die Seite aus der Sicht eines objektiven Dritten. Verwenden Sie in der Beschreibung nur die dritte Person, also kein "wir" oder "unsere". Orientieren Sie sich am Beschreibungsstil der bereits aufgenommen Seiten in der Kategorie.
  4. Bitte ersparen Sie uns reine Aufzählungen von Schlüsselworten, werbesprachliche Slogans, Superlative oder sonstige unüberprüfbare Werturteile. Solche Beschreibungen werden ausnahmslos abgeändert.
  5. Am Ende der Beschreibung, nach dem obligatorischen Satzpunkt soll das Länderkennzeichen, die Postleitzahl und der Ort, an dem das Unternehmens seinen Hauptsitz hat, in der Form [D-12345 Musterstadt] stehen.
Mehrfachanmeldungen

Bitte melden Sie Ihre Seite nur einmal im Bereich von World/Deutsch/Wirtschaft an. Zusätzlich können Sie Ihre Seite auch am Standort ihres Unternehmens innerhalb von World/Deutsch/Regional/Europa/Deutschland/Bayern anmelden.


Die Nichtbeachtung dieser Hinweise wird die Bearbeitung Ihres Vorschlages erheblich verzögern.

Die Editoren behalten sich das Recht vor, Seiten nicht aufzunehmen, oder aufgenommene Seiten zu löschen. Insbesondere Mehrfachanmeldungen werden nicht toleriert.

Die Kategorie enthält kommerzielle Angebote für den Bereich Versicherungsmakler.

Im Zuge der Umsetzung der Versicherungsvermittlerrichtlinie in nationales Recht wurde die Tätigkeit von Versicherungsmakler zum 22.05.2007 grundsätzlich als erlaubnispflichtiges Gewerbe gemäß § 34 d Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) ausgestaltet. Zudem besteht eine Registrierungspflicht im Versicherungsvermittlerregister.

Versicherungsmakler ist, wer gewerbsmäßig für seinen Auftraggeber (Versicherungsnehmer) die Vermittlung oder den Abschluss von Versicherungsverträgen übernimmt, ohne von einem Versicherungsunternehmen oder von einem Versicherungsvertreter damit betraut zu sein. Der Versicherungsmakler steht somit im Verhältnis zum Versicherungsunternehmen auf der Seite des Kunden als dessen Sachwalter und Interessenwahrer.

Versicherungsvertreter ist hingegen, wer von einem/mehreren Versicherungsunternehmen oder von einem/mehreren Versicherungsvertreter/n damit betraut ist, gewerbsmäßig Versicherungsverträge zu vermitteln oder abzuschließen (Einfirmen- oder Mehrfirmenvertreter). Der Versicherungsvertreter erbringt seine Leistung auf der Grundlage eines Vertretervertrages im Interesse des Versicherungsunternehmens.

Im Gegensatz zu Versicherungsvertretern sind Versicherungsmakler mit erteilter Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 GewO befugt, Dritte, die nicht Verbraucher sind, bei der Vereinbarung, Änderung oder Prüfung von Versicherungsverträgen gegen gesondertes Entgelt rechtlich zu beraten. (Quelle: DIHK Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V.)

Titel der Seite

Der Titel, muss den korrekten, vollständigen Firmennamen und die Rechtsform enthalten (z.B. "ABC Versicherungsmakler GmbH". Also bitte weder Verkürzungen oder Vereinfachungen des Firmennamens noch Produktanpreisungen.

Beschreibung des Eintrags
  1. Die Beschreibung, die Sie bei der Anmeldung angeben, soll in einem oder maximal zwei Sätzen die Inhalte der Seite und die angebotenen Dienstleistungen/Produkte beschreiben.
  2. Der Firmenname soll nicht nochmals in der Beschreibung genannt werden.
  3. Beschreiben Sie die Seite aus der Sicht eines objektiven Dritten. Verwenden Sie in der Beschreibung nur die dritte Person, also kein "wir" oder "unsere". Orientieren Sie sich am Beschreibungsstil der bereits aufgenommen Seiten in der Kategorie.
  4. Bitte ersparen Sie uns reine Aufzählungen von Schlüsselworten, werbesprachliche Slogans, Superlative oder sonstige unüberprüfbare Werturteile. Solche Beschreibungen werden ausnahmslos abgeändert.
  5. Am Ende der Beschreibung, nach dem obligatorischen Satzpunkt soll das Länderkennzeichen, die Postleitzahl und der Ort, an dem das Unternehmens seinen Hauptsitz hat, in der Form [D-12345 Musterstadt] stehen.
Mehrfachanmeldungen

Bitte melden Sie Ihre Seite nur einmal im Bereich von World/Deutsch/Wirtschaft an. Zusätzlich können Sie Ihre Seite auch am Standort ihres Unternehmens innerhalb von World/Deutsch/Regional/Europa/Deutschland/Berlin anmelden.


Die Nichtbeachtung dieser Hinweise wird die Bearbeitung Ihres Vorschlages erheblich verzögern.

Die Editoren behalten sich das Recht vor, Seiten nicht aufzunehmen, oder aufgenommene Seiten zu löschen. Insbesondere Mehrfachanmeldungen werden nicht toleriert.

Die Kategorie enthält kommerzielle Angebote für den Bereich Versicherungsmakler.

Im Zuge der Umsetzung der Versicherungsvermittlerrichtlinie in nationales Recht wurde die Tätigkeit von Versicherungsmakler zum 22.05.2007 grundsätzlich als erlaubnispflichtiges Gewerbe gemäß § 34 d Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) ausgestaltet. Zudem besteht eine Registrierungspflicht im Versicherungsvermittlerregister.

Versicherungsmakler ist, wer gewerbsmäßig für seinen Auftraggeber (Versicherungsnehmer) die Vermittlung oder den Abschluss von Versicherungsverträgen übernimmt, ohne von einem Versicherungsunternehmen oder von einem Versicherungsvertreter damit betraut zu sein. Der Versicherungsmakler steht somit im Verhältnis zum Versicherungsunternehmen auf der Seite des Kunden als dessen Sachwalter und Interessenwahrer.

Versicherungsvertreter ist hingegen, wer von einem/mehreren Versicherungsunternehmen oder von einem/mehreren Versicherungsvertreter/n damit betraut ist, gewerbsmäßig Versicherungsverträge zu vermitteln oder abzuschließen (Einfirmen- oder Mehrfirmenvertreter). Der Versicherungsvertreter erbringt seine Leistung auf der Grundlage eines Vertretervertrages im Interesse des Versicherungsunternehmens.

Im Gegensatz zu Versicherungsvertretern sind Versicherungsmakler mit erteilter Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 GewO befugt, Dritte, die nicht Verbraucher sind, bei der Vereinbarung, Änderung oder Prüfung von Versicherungsverträgen gegen gesondertes Entgelt rechtlich zu beraten. (Quelle: DIHK Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V.)

Titel der Seite

Der Titel, muss den korrekten, vollständigen Firmennamen und die Rechtsform enthalten (z.B. "ABC Versicherungsmakler GmbH". Also bitte weder Verkürzungen oder Vereinfachungen des Firmennamens noch Produktanpreisungen.

Beschreibung des Eintrags
  1. Die Beschreibung, die Sie bei der Anmeldung angeben, soll in einem oder maximal zwei Sätzen die Inhalte der Seite und die angebotenen Dienstleistungen/Produkte beschreiben.
  2. Der Firmenname soll nicht nochmals in der Beschreibung genannt werden.
  3. Beschreiben Sie die Seite aus der Sicht eines objektiven Dritten. Verwenden Sie in der Beschreibung nur die dritte Person, also kein "wir" oder "unsere". Orientieren Sie sich am Beschreibungsstil der bereits aufgenommen Seiten in der Kategorie.
  4. Bitte ersparen Sie uns reine Aufzählungen von Schlüsselworten, werbesprachliche Slogans, Superlative oder sonstige unüberprüfbare Werturteile. Solche Beschreibungen werden ausnahmslos abgeändert.
  5. Am Ende der Beschreibung, nach dem obligatorischen Satzpunkt soll das Länderkennzeichen, die Postleitzahl und der Ort, an dem das Unternehmens seinen Hauptsitz hat, in der Form [D-12345 Musterstadt] stehen.
Mehrfachanmeldungen

Bitte melden Sie Ihre Seite nur einmal im Bereich von World/Deutsch/Wirtschaft an. Zusätzlich können Sie Ihre Seite auch am Standort ihres Unternehmens innerhalb von World/Deutsch/Regional/Europa/Deutschland/Brandenburg anmelden.


Die Nichtbeachtung dieser Hinweise wird die Bearbeitung Ihres Vorschlages erheblich verzögern.

Die Editoren behalten sich das Recht vor, Seiten nicht aufzunehmen, oder aufgenommene Seiten zu löschen. Insbesondere Mehrfachanmeldungen werden nicht toleriert.

Die Kategorie enthält kommerzielle Angebote für den Bereich Versicherungsmakler.

Im Zuge der Umsetzung der Versicherungsvermittlerrichtlinie in nationales Recht wurde die Tätigkeit von Versicherungsmakler zum 22.05.2007 grundsätzlich als erlaubnispflichtiges Gewerbe gemäß § 34 d Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) ausgestaltet. Zudem besteht eine Registrierungspflicht im Versicherungsvermittlerregister.

Versicherungsmakler ist, wer gewerbsmäßig für seinen Auftraggeber (Versicherungsnehmer) die Vermittlung oder den Abschluss von Versicherungsverträgen übernimmt, ohne von einem Versicherungsunternehmen oder von einem Versicherungsvertreter damit betraut zu sein. Der Versicherungsmakler steht somit im Verhältnis zum Versicherungsunternehmen auf der Seite des Kunden als dessen Sachwalter und Interessenwahrer.

Versicherungsvertreter ist hingegen, wer von einem/mehreren Versicherungsunternehmen oder von einem/mehreren Versicherungsvertreter/n damit betraut ist, gewerbsmäßig Versicherungsverträge zu vermitteln oder abzuschließen (Einfirmen- oder Mehrfirmenvertreter). Der Versicherungsvertreter erbringt seine Leistung auf der Grundlage eines Vertretervertrages im Interesse des Versicherungsunternehmens.

Im Gegensatz zu Versicherungsvertretern sind Versicherungsmakler mit erteilter Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 GewO befugt, Dritte, die nicht Verbraucher sind, bei der Vereinbarung, Änderung oder Prüfung von Versicherungsverträgen gegen gesondertes Entgelt rechtlich zu beraten. (Quelle: DIHK Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V.)

Titel der Seite

Der Titel, muss den korrekten, vollständigen Firmennamen und die Rechtsform enthalten (z.B. "ABC Versicherungsmakler GmbH". Also bitte weder Verkürzungen oder Vereinfachungen des Firmennamens noch Produktanpreisungen.

Beschreibung des Eintrags
  1. Die Beschreibung, die Sie bei der Anmeldung angeben, soll in einem oder maximal zwei Sätzen die Inhalte der Seite und die angebotenen Dienstleistungen/Produkte beschreiben.
  2. Der Firmenname soll nicht nochmals in der Beschreibung genannt werden.
  3. Beschreiben Sie die Seite aus der Sicht eines objektiven Dritten. Verwenden Sie in der Beschreibung nur die dritte Person, also kein "wir" oder "unsere". Orientieren Sie sich am Beschreibungsstil der bereits aufgenommen Seiten in der Kategorie.
  4. Bitte ersparen Sie uns reine Aufzählungen von Schlüsselworten, werbesprachliche Slogans, Superlative oder sonstige unüberprüfbare Werturteile. Solche Beschreibungen werden ausnahmslos abgeändert.
  5. Am Ende der Beschreibung, nach dem obligatorischen Satzpunkt soll das Länderkennzeichen, die Postleitzahl und der Ort, an dem das Unternehmens seinen Hauptsitz hat, in der Form [D-12345 Musterstadt] stehen.
Mehrfachanmeldungen

Bitte melden Sie Ihre Seite nur einmal im Bereich von World/Deutsch/Wirtschaft an. Zusätzlich können Sie Ihre Seite auch am Standort ihres Unternehmens innerhalb von World/Deutsch/Regional/Europa/Deutschland/Bremen anmelden.


Die Nichtbeachtung dieser Hinweise wird die Bearbeitung Ihres Vorschlages erheblich verzögern.

Die Editoren behalten sich das Recht vor, Seiten nicht aufzunehmen, oder aufgenommene Seiten zu löschen. Insbesondere Mehrfachanmeldungen werden nicht toleriert.

Die Kategorie enthält kommerzielle Angebote für den Bereich Versicherungsmakler.

Im Zuge der Umsetzung der Versicherungsvermittlerrichtlinie in nationales Recht wurde die Tätigkeit von Versicherungsmakler zum 22.05.2007 grundsätzlich als erlaubnispflichtiges Gewerbe gemäß § 34 d Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) ausgestaltet. Zudem besteht eine Registrierungspflicht im Versicherungsvermittlerregister.

Versicherungsmakler ist, wer gewerbsmäßig für seinen Auftraggeber (Versicherungsnehmer) die Vermittlung oder den Abschluss von Versicherungsverträgen übernimmt, ohne von einem Versicherungsunternehmen oder von einem Versicherungsvertreter damit betraut zu sein. Der Versicherungsmakler steht somit im Verhältnis zum Versicherungsunternehmen auf der Seite des Kunden als dessen Sachwalter und Interessenwahrer.

Versicherungsvertreter ist hingegen, wer von einem/mehreren Versicherungsunternehmen oder von einem/mehreren Versicherungsvertreter/n damit betraut ist, gewerbsmäßig Versicherungsverträge zu vermitteln oder abzuschließen (Einfirmen- oder Mehrfirmenvertreter). Der Versicherungsvertreter erbringt seine Leistung auf der Grundlage eines Vertretervertrages im Interesse des Versicherungsunternehmens.

Im Gegensatz zu Versicherungsvertretern sind Versicherungsmakler mit erteilter Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 GewO befugt, Dritte, die nicht Verbraucher sind, bei der Vereinbarung, Änderung oder Prüfung von Versicherungsverträgen gegen gesondertes Entgelt rechtlich zu beraten. (Quelle: DIHK Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V.)

Titel der Seite

Der Titel, muss den korrekten, vollständigen Firmennamen und die Rechtsform enthalten (z.B. "ABC Versicherungsmakler GmbH". Also bitte weder Verkürzungen oder Vereinfachungen des Firmennamens noch Produktanpreisungen.

Beschreibung des Eintrags
  1. Die Beschreibung, die Sie bei der Anmeldung angeben, soll in einem oder maximal zwei Sätzen die Inhalte der Seite und die angebotenen Dienstleistungen/Produkte beschreiben.
  2. Der Firmenname soll nicht nochmals in der Beschreibung genannt werden.
  3. Beschreiben Sie die Seite aus der Sicht eines objektiven Dritten. Verwenden Sie in der Beschreibung nur die dritte Person, also kein "wir" oder "unsere". Orientieren Sie sich am Beschreibungsstil der bereits aufgenommen Seiten in der Kategorie.
  4. Bitte ersparen Sie uns reine Aufzählungen von Schlüsselworten, werbesprachliche Slogans, Superlative oder sonstige unüberprüfbare Werturteile. Solche Beschreibungen werden ausnahmslos abgeändert.
  5. Am Ende der Beschreibung, nach dem obligatorischen Satzpunkt soll das Länderkennzeichen, die Postleitzahl und der Ort, an dem das Unternehmens seinen Hauptsitz hat, in der Form [D-12345 Musterstadt] stehen.
Mehrfachanmeldungen

Bitte melden Sie Ihre Seite nur einmal im Bereich von World/Deutsch/Wirtschaft an. Zusätzlich können Sie Ihre Seite auch am Standort ihres Unternehmens innerhalb von World/Deutsch/Regional/Europa/Deutschland/Hamburg anmelden.


Die Nichtbeachtung dieser Hinweise wird die Bearbeitung Ihres Vorschlages erheblich verzögern.

Die Editoren behalten sich das Recht vor, Seiten nicht aufzunehmen, oder aufgenommene Seiten zu löschen. Insbesondere Mehrfachanmeldungen werden nicht toleriert.

Die Kategorie enthält kommerzielle Angebote für den Bereich Versicherungsmakler.

Im Zuge der Umsetzung der Versicherungsvermittlerrichtlinie in nationales Recht wurde die Tätigkeit von Versicherungsmakler zum 22.05.2007 grundsätzlich als erlaubnispflichtiges Gewerbe gemäß § 34 d Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) ausgestaltet. Zudem besteht eine Registrierungspflicht im Versicherungsvermittlerregister.

Versicherungsmakler ist, wer gewerbsmäßig für seinen Auftraggeber (Versicherungsnehmer) die Vermittlung oder den Abschluss von Versicherungsverträgen übernimmt, ohne von einem Versicherungsunternehmen oder von einem Versicherungsvertreter damit betraut zu sein. Der Versicherungsmakler steht somit im Verhältnis zum Versicherungsunternehmen auf der Seite des Kunden als dessen Sachwalter und Interessenwahrer.

Versicherungsvertreter ist hingegen, wer von einem/mehreren Versicherungsunternehmen oder von einem/mehreren Versicherungsvertreter/n damit betraut ist, gewerbsmäßig Versicherungsverträge zu vermitteln oder abzuschließen (Einfirmen- oder Mehrfirmenvertreter). Der Versicherungsvertreter erbringt seine Leistung auf der Grundlage eines Vertretervertrages im Interesse des Versicherungsunternehmens.

Im Gegensatz zu Versicherungsvertretern sind Versicherungsmakler mit erteilter Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 GewO befugt, Dritte, die nicht Verbraucher sind, bei der Vereinbarung, Änderung oder Prüfung von Versicherungsverträgen gegen gesondertes Entgelt rechtlich zu beraten. (Quelle: DIHK Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V.)

Titel der Seite

Der Titel, muss den korrekten, vollständigen Firmennamen und die Rechtsform enthalten (z.B. "ABC Versicherungsmakler GmbH". Also bitte weder Verkürzungen oder Vereinfachungen des Firmennamens noch Produktanpreisungen.

Beschreibung des Eintrags
  1. Die Beschreibung, die Sie bei der Anmeldung angeben, soll in einem oder maximal zwei Sätzen die Inhalte der Seite und die angebotenen Dienstleistungen/Produkte beschreiben.
  2. Der Firmenname soll nicht nochmals in der Beschreibung genannt werden.
  3. Beschreiben Sie die Seite aus der Sicht eines objektiven Dritten. Verwenden Sie in der Beschreibung nur die dritte Person, also kein "wir" oder "unsere". Orientieren Sie sich am Beschreibungsstil der bereits aufgenommen Seiten in der Kategorie.
  4. Bitte ersparen Sie uns reine Aufzählungen von Schlüsselworten, werbesprachliche Slogans, Superlative oder sonstige unüberprüfbare Werturteile. Solche Beschreibungen werden ausnahmslos abgeändert.
  5. Am Ende der Beschreibung, nach dem obligatorischen Satzpunkt soll das Länderkennzeichen, die Postleitzahl und der Ort, an dem das Unternehmens seinen Hauptsitz hat, in der Form [D-12345 Musterstadt] stehen.
Mehrfachanmeldungen

Bitte melden Sie Ihre Seite nur einmal im Bereich von World/Deutsch/Wirtschaft an. Zusätzlich können Sie Ihre Seite auch am Standort ihres Unternehmens innerhalb von World/Deutsch/Regional/Europa/Deutschland/Hessen anmelden.


Die Nichtbeachtung dieser Hinweise wird die Bearbeitung Ihres Vorschlages erheblich verzögern.

Die Editoren behalten sich das Recht vor, Seiten nicht aufzunehmen, oder aufgenommene Seiten zu löschen. Insbesondere Mehrfachanmeldungen werden nicht toleriert.

Die Kategorie enthält kommerzielle Angebote für den Bereich Versicherungsmakler.

Im Zuge der Umsetzung der Versicherungsvermittlerrichtlinie in nationales Recht wurde die Tätigkeit von Versicherungsmakler zum 22.05.2007 grundsätzlich als erlaubnispflichtiges Gewerbe gemäß § 34 d Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) ausgestaltet. Zudem besteht eine Registrierungspflicht im Versicherungsvermittlerregister.

Versicherungsmakler ist, wer gewerbsmäßig für seinen Auftraggeber (Versicherungsnehmer) die Vermittlung oder den Abschluss von Versicherungsverträgen übernimmt, ohne von einem Versicherungsunternehmen oder von einem Versicherungsvertreter damit betraut zu sein. Der Versicherungsmakler steht somit im Verhältnis zum Versicherungsunternehmen auf der Seite des Kunden als dessen Sachwalter und Interessenwahrer.

Versicherungsvertreter ist hingegen, wer von einem/mehreren Versicherungsunternehmen oder von einem/mehreren Versicherungsvertreter/n damit betraut ist, gewerbsmäßig Versicherungsverträge zu vermitteln oder abzuschließen (Einfirmen- oder Mehrfirmenvertreter). Der Versicherungsvertreter erbringt seine Leistung auf der Grundlage eines Vertretervertrages im Interesse des Versicherungsunternehmens.

Im Gegensatz zu Versicherungsvertretern sind Versicherungsmakler mit erteilter Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 GewO befugt, Dritte, die nicht Verbraucher sind, bei der Vereinbarung, Änderung oder Prüfung von Versicherungsverträgen gegen gesondertes Entgelt rechtlich zu beraten. (Quelle: DIHK Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V.)

Titel der Seite

Der Titel, muss den korrekten, vollständigen Firmennamen und die Rechtsform enthalten (z.B. "ABC Versicherungsmakler GmbH". Also bitte weder Verkürzungen oder Vereinfachungen des Firmennamens noch Produktanpreisungen.

Beschreibung des Eintrags
  1. Die Beschreibung, die Sie bei der Anmeldung angeben, soll in einem oder maximal zwei Sätzen die Inhalte der Seite und die angebotenen Dienstleistungen/Produkte beschreiben.
  2. Der Firmenname soll nicht nochmals in der Beschreibung genannt werden.
  3. Beschreiben Sie die Seite aus der Sicht eines objektiven Dritten. Verwenden Sie in der Beschreibung nur die dritte Person, also kein "wir" oder "unsere". Orientieren Sie sich am Beschreibungsstil der bereits aufgenommen Seiten in der Kategorie.
  4. Bitte ersparen Sie uns reine Aufzählungen von Schlüsselworten, werbesprachliche Slogans, Superlative oder sonstige unüberprüfbare Werturteile. Solche Beschreibungen werden ausnahmslos abgeändert.
  5. Am Ende der Beschreibung, nach dem obligatorischen Satzpunkt soll das Länderkennzeichen, die Postleitzahl und der Ort, an dem das Unternehmens seinen Hauptsitz hat, in der Form [D-12345 Musterstadt] stehen.
Mehrfachanmeldungen

Bitte melden Sie Ihre Seite nur einmal im Bereich von World/Deutsch/Wirtschaft an. Zusätzlich können Sie Ihre Seite auch am Standort ihres Unternehmens innerhalb von World/Deutsch/Regional/Europa/Deutschland/Mecklenburg-Vorpommern anmelden.


Die Nichtbeachtung dieser Hinweise wird die Bearbeitung Ihres Vorschlages erheblich verzögern.

Die Editoren behalten sich das Recht vor, Seiten nicht aufzunehmen, oder aufgenommene Seiten zu löschen. Insbesondere Mehrfachanmeldungen werden nicht toleriert.

Die Kategorie enthält kommerzielle Angebote für den Bereich Versicherungsmakler.

Im Zuge der Umsetzung der Versicherungsvermittlerrichtlinie in nationales Recht wurde die Tätigkeit von Versicherungsmakler zum 22.05.2007 grundsätzlich als erlaubnispflichtiges Gewerbe gemäß § 34 d Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) ausgestaltet. Zudem besteht eine Registrierungspflicht im Versicherungsvermittlerregister.

Versicherungsmakler ist, wer gewerbsmäßig für seinen Auftraggeber (Versicherungsnehmer) die Vermittlung oder den Abschluss von Versicherungsverträgen übernimmt, ohne von einem Versicherungsunternehmen oder von einem Versicherungsvertreter damit betraut zu sein. Der Versicherungsmakler steht somit im Verhältnis zum Versicherungsunternehmen auf der Seite des Kunden als dessen Sachwalter und Interessenwahrer.

Versicherungsvertreter ist hingegen, wer von einem/mehreren Versicherungsunternehmen oder von einem/mehreren Versicherungsvertreter/n damit betraut ist, gewerbsmäßig Versicherungsverträge zu vermitteln oder abzuschließen (Einfirmen- oder Mehrfirmenvertreter). Der Versicherungsvertreter erbringt seine Leistung auf der Grundlage eines Vertretervertrages im Interesse des Versicherungsunternehmens.

Im Gegensatz zu Versicherungsvertretern sind Versicherungsmakler mit erteilter Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 GewO befugt, Dritte, die nicht Verbraucher sind, bei der Vereinbarung, Änderung oder Prüfung von Versicherungsverträgen gegen gesondertes Entgelt rechtlich zu beraten. (Quelle: DIHK Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V.)

Titel der Seite

Der Titel, muss den korrekten, vollständigen Firmennamen und die Rechtsform enthalten (z.B. "ABC Versicherungsmakler GmbH". Also bitte weder Verkürzungen oder Vereinfachungen des Firmennamens noch Produktanpreisungen.

Beschreibung des Eintrags
  1. Die Beschreibung, die Sie bei der Anmeldung angeben, soll in einem oder maximal zwei Sätzen die Inhalte der Seite und die angebotenen Dienstleistungen/Produkte beschreiben.
  2. Der Firmenname soll nicht nochmals in der Beschreibung genannt werden.
  3. Beschreiben Sie die Seite aus der Sicht eines objektiven Dritten. Verwenden Sie in der Beschreibung nur die dritte Person, also kein "wir" oder "unsere". Orientieren Sie sich am Beschreibungsstil der bereits aufgenommen Seiten in der Kategorie.
  4. Bitte ersparen Sie uns reine Aufzählungen von Schlüsselworten, werbesprachliche Slogans, Superlative oder sonstige unüberprüfbare Werturteile. Solche Beschreibungen werden ausnahmslos abgeändert.
  5. Am Ende der Beschreibung, nach dem obligatorischen Satzpunkt soll das Länderkennzeichen, die Postleitzahl und der Ort, an dem das Unternehmens seinen Hauptsitz hat, in der Form [D-12345 Musterstadt] stehen.
Mehrfachanmeldungen

Bitte melden Sie Ihre Seite nur einmal im Bereich von World/Deutsch/Wirtschaft an. Zusätzlich können Sie Ihre Seite auch am Standort ihres Unternehmens innerhalb von World/Deutsch/Regional/Europa/Deutschland/Niedersachsen anmelden.


Die Nichtbeachtung dieser Hinweise wird die Bearbeitung Ihres Vorschlages erheblich verzögern.

Die Editoren behalten sich das Recht vor, Seiten nicht aufzunehmen, oder aufgenommene Seiten zu löschen. Insbesondere Mehrfachanmeldungen werden nicht toleriert.

Die Kategorie enthält kommerzielle Angebote für den Bereich Versicherungsmakler.

Im Zuge der Umsetzung der Versicherungsvermittlerrichtlinie in nationales Recht wurde die Tätigkeit von Versicherungsmakler zum 22.05.2007 grundsätzlich als erlaubnispflichtiges Gewerbe gemäß § 34 d Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) ausgestaltet. Zudem besteht eine Registrierungspflicht im Versicherungsvermittlerregister.

Versicherungsmakler ist, wer gewerbsmäßig für seinen Auftraggeber (Versicherungsnehmer) die Vermittlung oder den Abschluss von Versicherungsverträgen übernimmt, ohne von einem Versicherungsunternehmen oder von einem Versicherungsvertreter damit betraut zu sein. Der Versicherungsmakler steht somit im Verhältnis zum Versicherungsunternehmen auf der Seite des Kunden als dessen Sachwalter und Interessenwahrer.

Versicherungsvertreter ist hingegen, wer von einem/mehreren Versicherungsunternehmen oder von einem/mehreren Versicherungsvertreter/n damit betraut ist, gewerbsmäßig Versicherungsverträge zu vermitteln oder abzuschließen (Einfirmen- oder Mehrfirmenvertreter). Der Versicherungsvertreter erbringt seine Leistung auf der Grundlage eines Vertretervertrages im Interesse des Versicherungsunternehmens.

Im Gegensatz zu Versicherungsvertretern sind Versicherungsmakler mit erteilter Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 GewO befugt, Dritte, die nicht Verbraucher sind, bei der Vereinbarung, Änderung oder Prüfung von Versicherungsverträgen gegen gesondertes Entgelt rechtlich zu beraten. (Quelle: DIHK Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V.)

Titel der Seite

Der Titel, muss den korrekten, vollständigen Firmennamen und die Rechtsform enthalten (z.B. "ABC Versicherungsmakler GmbH". Also bitte weder Verkürzungen oder Vereinfachungen des Firmennamens noch Produktanpreisungen.

Beschreibung des Eintrags
  1. Die Beschreibung, die Sie bei der Anmeldung angeben, soll in einem oder maximal zwei Sätzen die Inhalte der Seite und die angebotenen Dienstleistungen/Produkte beschreiben.
  2. Der Firmenname soll nicht nochmals in der Beschreibung genannt werden.
  3. Beschreiben Sie die Seite aus der Sicht eines objektiven Dritten. Verwenden Sie in der Beschreibung nur die dritte Person, also kein "wir" oder "unsere". Orientieren Sie sich am Beschreibungsstil der bereits aufgenommen Seiten in der Kategorie.
  4. Bitte ersparen Sie uns reine Aufzählungen von Schlüsselworten, werbesprachliche Slogans, Superlative oder sonstige unüberprüfbare Werturteile. Solche Beschreibungen werden ausnahmslos abgeändert.
  5. Am Ende der Beschreibung, nach dem obligatorischen Satzpunkt soll das Länderkennzeichen, die Postleitzahl und der Ort, an dem das Unternehmens seinen Hauptsitz hat, in der Form [D-12345 Musterstadt] stehen.
Mehrfachanmeldungen

Bitte melden Sie Ihre Seite nur einmal im Bereich von World/Deutsch/Wirtschaft an. Zusätzlich können Sie Ihre Seite auch am Standort ihres Unternehmens innerhalb von World/Deutsch/Regional/Europa/Deutschland/Nordrhein-Westfalen anmelden.


Die Nichtbeachtung dieser Hinweise wird die Bearbeitung Ihres Vorschlages erheblich verzögern.

Die Editoren behalten sich das Recht vor, Seiten nicht aufzunehmen, oder aufgenommene Seiten zu löschen. Insbesondere Mehrfachanmeldungen werden nicht toleriert.

Die Kategorie enthält kommerzielle Angebote für den Bereich Versicherungsmakler.

Im Zuge der Umsetzung der Versicherungsvermittlerrichtlinie in nationales Recht wurde die Tätigkeit von Versicherungsmakler zum 22.05.2007 grundsätzlich als erlaubnispflichtiges Gewerbe gemäß § 34 d Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) ausgestaltet. Zudem besteht eine Registrierungspflicht im Versicherungsvermittlerregister.

Versicherungsmakler ist, wer gewerbsmäßig für seinen Auftraggeber (Versicherungsnehmer) die Vermittlung oder den Abschluss von Versicherungsverträgen übernimmt, ohne von einem Versicherungsunternehmen oder von einem Versicherungsvertreter damit betraut zu sein. Der Versicherungsmakler steht somit im Verhältnis zum Versicherungsunternehmen auf der Seite des Kunden als dessen Sachwalter und Interessenwahrer.

Versicherungsvertreter ist hingegen, wer von einem/mehreren Versicherungsunternehmen oder von einem/mehreren Versicherungsvertreter/n damit betraut ist, gewerbsmäßig Versicherungsverträge zu vermitteln oder abzuschließen (Einfirmen- oder Mehrfirmenvertreter). Der Versicherungsvertreter erbringt seine Leistung auf der Grundlage eines Vertretervertrages im Interesse des Versicherungsunternehmens.

Im Gegensatz zu Versicherungsvertretern sind Versicherungsmakler mit erteilter Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 GewO befugt, Dritte, die nicht Verbraucher sind, bei der Vereinbarung, Änderung oder Prüfung von Versicherungsverträgen gegen gesondertes Entgelt rechtlich zu beraten. (Quelle: DIHK Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V.)

Titel der Seite

Der Titel, muss den korrekten, vollständigen Firmennamen und die Rechtsform enthalten (z.B. "ABC Versicherungsmakler GmbH". Also bitte weder Verkürzungen oder Vereinfachungen des Firmennamens noch Produktanpreisungen.

Beschreibung des Eintrags
  1. Die Beschreibung, die Sie bei der Anmeldung angeben, soll in einem oder maximal zwei Sätzen die Inhalte der Seite und die angebotenen Dienstleistungen/Produkte beschreiben.
  2. Der Firmenname soll nicht nochmals in der Beschreibung genannt werden.
  3. Beschreiben Sie die Seite aus der Sicht eines objektiven Dritten. Verwenden Sie in der Beschreibung nur die dritte Person, also kein "wir" oder "unsere". Orientieren Sie sich am Beschreibungsstil der bereits aufgenommen Seiten in der Kategorie.
  4. Bitte ersparen Sie uns reine Aufzählungen von Schlüsselworten, werbesprachliche Slogans, Superlative oder sonstige unüberprüfbare Werturteile. Solche Beschreibungen werden ausnahmslos abgeändert.
  5. Am Ende der Beschreibung, nach dem obligatorischen Satzpunkt soll das Länderkennzeichen, die Postleitzahl und der Ort, an dem das Unternehmens seinen Hauptsitz hat, in der Form [D-12345 Musterstadt] stehen.
Mehrfachanmeldungen

Bitte melden Sie Ihre Seite nur einmal im Bereich von World/Deutsch/Wirtschaft an. Zusätzlich können Sie Ihre Seite auch am Standort ihres Unternehmens innerhalb von World/Deutsch/Regional/Europa/Deutschland/Rheinland-Pfalz anmelden.


Die Nichtbeachtung dieser Hinweise wird die Bearbeitung Ihres Vorschlages erheblich verzögern.

Die Editoren behalten sich das Recht vor, Seiten nicht aufzunehmen, oder aufgenommene Seiten zu löschen. Insbesondere Mehrfachanmeldungen werden nicht toleriert.

Die Kategorie enthält kommerzielle Angebote für den Bereich Versicherungsmakler.

Im Zuge der Umsetzung der Versicherungsvermittlerrichtlinie in nationales Recht wurde die Tätigkeit von Versicherungsmakler zum 22.05.2007 grundsätzlich als erlaubnispflichtiges Gewerbe gemäß § 34 d Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) ausgestaltet. Zudem besteht eine Registrierungspflicht im Versicherungsvermittlerregister.

Versicherungsmakler ist, wer gewerbsmäßig für seinen Auftraggeber (Versicherungsnehmer) die Vermittlung oder den Abschluss von Versicherungsverträgen übernimmt, ohne von einem Versicherungsunternehmen oder von einem Versicherungsvertreter damit betraut zu sein. Der Versicherungsmakler steht somit im Verhältnis zum Versicherungsunternehmen auf der Seite des Kunden als dessen Sachwalter und Interessenwahrer.

Versicherungsvertreter ist hingegen, wer von einem/mehreren Versicherungsunternehmen oder von einem/mehreren Versicherungsvertreter/n damit betraut ist, gewerbsmäßig Versicherungsverträge zu vermitteln oder abzuschließen (Einfirmen- oder Mehrfirmenvertreter). Der Versicherungsvertreter erbringt seine Leistung auf der Grundlage eines Vertretervertrages im Interesse des Versicherungsunternehmens.

Im Gegensatz zu Versicherungsvertretern sind Versicherungsmakler mit erteilter Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 GewO befugt, Dritte, die nicht Verbraucher sind, bei der Vereinbarung, Änderung oder Prüfung von Versicherungsverträgen gegen gesondertes Entgelt rechtlich zu beraten. (Quelle: DIHK Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V.)

Titel der Seite

Der Titel, muss den korrekten, vollständigen Firmennamen und die Rechtsform enthalten (z.B. "ABC Versicherungsmakler GmbH". Also bitte weder Verkürzungen oder Vereinfachungen des Firmennamens noch Produktanpreisungen.

Beschreibung des Eintrags
  1. Die Beschreibung, die Sie bei der Anmeldung angeben, soll in einem oder maximal zwei Sätzen die Inhalte der Seite und die angebotenen Dienstleistungen/Produkte beschreiben.
  2. Der Firmenname soll nicht nochmals in der Beschreibung genannt werden.
  3. Beschreiben Sie die Seite aus der Sicht eines objektiven Dritten. Verwenden Sie in der Beschreibung nur die dritte Person, also kein "wir" oder "unsere". Orientieren Sie sich am Beschreibungsstil der bereits aufgenommen Seiten in der Kategorie.
  4. Bitte ersparen Sie uns reine Aufzählungen von Schlüsselworten, werbesprachliche Slogans, Superlative oder sonstige unüberprüfbare Werturteile. Solche Beschreibungen werden ausnahmslos abgeändert.
  5. Am Ende der Beschreibung, nach dem obligatorischen Satzpunkt soll das Länderkennzeichen, die Postleitzahl und der Ort, an dem das Unternehmens seinen Hauptsitz hat, in der Form [D-12345 Musterstadt] stehen.
Mehrfachanmeldungen

Bitte melden Sie Ihre Seite nur einmal im Bereich von World/Deutsch/Wirtschaft an. Zusätzlich können Sie Ihre Seite auch am Standort ihres Unternehmens innerhalb von World/Deutsch/Regional/Europa/Deutschland/Saarland anmelden.


Die Nichtbeachtung dieser Hinweise wird die Bearbeitung Ihres Vorschlages erheblich verzögern.

Die Editoren behalten sich das Recht vor, Seiten nicht aufzunehmen, oder aufgenommene Seiten zu löschen. Insbesondere Mehrfachanmeldungen werden nicht toleriert.

Die Kategorie enthält kommerzielle Angebote für den Bereich Versicherungsmakler.

Im Zuge der Umsetzung der Versicherungsvermittlerrichtlinie in nationales Recht wurde die Tätigkeit von Versicherungsmakler zum 22.05.2007 grundsätzlich als erlaubnispflichtiges Gewerbe gemäß § 34 d Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) ausgestaltet. Zudem besteht eine Registrierungspflicht im Versicherungsvermittlerregister.

Versicherungsmakler ist, wer gewerbsmäßig für seinen Auftraggeber (Versicherungsnehmer) die Vermittlung oder den Abschluss von Versicherungsverträgen übernimmt, ohne von einem Versicherungsunternehmen oder von einem Versicherungsvertreter damit betraut zu sein. Der Versicherungsmakler steht somit im Verhältnis zum Versicherungsunternehmen auf der Seite des Kunden als dessen Sachwalter und Interessenwahrer.

Versicherungsvertreter ist hingegen, wer von einem/mehreren Versicherungsunternehmen oder von einem/mehreren Versicherungsvertreter/n damit betraut ist, gewerbsmäßig Versicherungsverträge zu vermitteln oder abzuschließen (Einfirmen- oder Mehrfirmenvertreter). Der Versicherungsvertreter erbringt seine Leistung auf der Grundlage eines Vertretervertrages im Interesse des Versicherungsunternehmens.

Im Gegensatz zu Versicherungsvertretern sind Versicherungsmakler mit erteilter Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 GewO befugt, Dritte, die nicht Verbraucher sind, bei der Vereinbarung, Änderung oder Prüfung von Versicherungsverträgen gegen gesondertes Entgelt rechtlich zu beraten. (Quelle: DIHK Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V.)

Titel der Seite

Der Titel, muss den korrekten, vollständigen Firmennamen und die Rechtsform enthalten (z.B. "ABC Versicherungsmakler GmbH". Also bitte weder Verkürzungen oder Vereinfachungen des Firmennamens noch Produktanpreisungen.

Beschreibung des Eintrags
  1. Die Beschreibung, die Sie bei der Anmeldung angeben, soll in einem oder maximal zwei Sätzen die Inhalte der Seite und die angebotenen Dienstleistungen/Produkte beschreiben.
  2. Der Firmenname soll nicht nochmals in der Beschreibung genannt werden.
  3. Beschreiben Sie die Seite aus der Sicht eines objektiven Dritten. Verwenden Sie in der Beschreibung nur die dritte Person, also kein "wir" oder "unsere". Orientieren Sie sich am Beschreibungsstil der bereits aufgenommen Seiten in der Kategorie.
  4. Bitte ersparen Sie uns reine Aufzählungen von Schlüsselworten, werbesprachliche Slogans, Superlative oder sonstige unüberprüfbare Werturteile. Solche Beschreibungen werden ausnahmslos abgeändert.
  5. Am Ende der Beschreibung, nach dem obligatorischen Satzpunkt soll das Länderkennzeichen, die Postleitzahl und der Ort, an dem das Unternehmens seinen Hauptsitz hat, in der Form [D-12345 Musterstadt] stehen.
Mehrfachanmeldungen

Bitte melden Sie Ihre Seite nur einmal im Bereich von World/Deutsch/Wirtschaft an. Zusätzlich können Sie Ihre Seite auch am Standort ihres Unternehmens innerhalb von World/Deutsch/Regional/Europa/Deutschland/Sachsen anmelden.


Die Nichtbeachtung dieser Hinweise wird die Bearbeitung Ihres Vorschlages erheblich verzögern.

Die Editoren behalten sich das Recht vor, Seiten nicht aufzunehmen, oder aufgenommene Seiten zu löschen. Insbesondere Mehrfachanmeldungen werden nicht toleriert.

Die Kategorie enthält kommerzielle Angebote für den Bereich Versicherungsmakler.

Im Zuge der Umsetzung der Versicherungsvermittlerrichtlinie in nationales Recht wurde die Tätigkeit von Versicherungsmakler zum 22.05.2007 grundsätzlich als erlaubnispflichtiges Gewerbe gemäß § 34 d Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) ausgestaltet. Zudem besteht eine Registrierungspflicht im Versicherungsvermittlerregister.

Versicherungsmakler ist, wer gewerbsmäßig für seinen Auftraggeber (Versicherungsnehmer) die Vermittlung oder den Abschluss von Versicherungsverträgen übernimmt, ohne von einem Versicherungsunternehmen oder von einem Versicherungsvertreter damit betraut zu sein. Der Versicherungsmakler steht somit im Verhältnis zum Versicherungsunternehmen auf der Seite des Kunden als dessen Sachwalter und Interessenwahrer.

Versicherungsvertreter ist hingegen, wer von einem/mehreren Versicherungsunternehmen oder von einem/mehreren Versicherungsvertreter/n damit betraut ist, gewerbsmäßig Versicherungsverträge zu vermitteln oder abzuschließen (Einfirmen- oder Mehrfirmenvertreter). Der Versicherungsvertreter erbringt seine Leistung auf der Grundlage eines Vertretervertrages im Interesse des Versicherungsunternehmens.

Im Gegensatz zu Versicherungsvertretern sind Versicherungsmakler mit erteilter Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 GewO befugt, Dritte, die nicht Verbraucher sind, bei der Vereinbarung, Änderung oder Prüfung von Versicherungsverträgen gegen gesondertes Entgelt rechtlich zu beraten. (Quelle: DIHK Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V.)

Titel der Seite

Der Titel, muss den korrekten, vollständigen Firmennamen und die Rechtsform enthalten (z.B. "ABC Versicherungsmakler GmbH". Also bitte weder Verkürzungen oder Vereinfachungen des Firmennamens noch Produktanpreisungen.

Beschreibung des Eintrags
  1. Die Beschreibung, die Sie bei der Anmeldung angeben, soll in einem oder maximal zwei Sätzen die Inhalte der Seite und die angebotenen Dienstleistungen/Produkte beschreiben.
  2. Der Firmenname soll nicht nochmals in der Beschreibung genannt werden.
  3. Beschreiben Sie die Seite aus der Sicht eines objektiven Dritten. Verwenden Sie in der Beschreibung nur die dritte Person, also kein "wir" oder "unsere". Orientieren Sie sich am Beschreibungsstil der bereits aufgenommen Seiten in der Kategorie.
  4. Bitte ersparen Sie uns reine Aufzählungen von Schlüsselworten, werbesprachliche Slogans, Superlative oder sonstige unüberprüfbare Werturteile. Solche Beschreibungen werden ausnahmslos abgeändert.
  5. Am Ende der Beschreibung, nach dem obligatorischen Satzpunkt soll das Länderkennzeichen, die Postleitzahl und der Ort, an dem das Unternehmens seinen Hauptsitz hat, in der Form [D-12345 Musterstadt] stehen.
Mehrfachanmeldungen

Bitte melden Sie Ihre Seite nur einmal im Bereich von World/Deutsch/Wirtschaft an. Zusätzlich können Sie Ihre Seite auch am Standort ihres Unternehmens innerhalb von World/Deutsch/Regional/Europa/Deutschland/Sachsen-Anhalt anmelden.


Die Nichtbeachtung dieser Hinweise wird die Bearbeitung Ihres Vorschlages erheblich verzögern.

Die Editoren behalten sich das Recht vor, Seiten nicht aufzunehmen, oder aufgenommene Seiten zu löschen. Insbesondere Mehrfachanmeldungen werden nicht toleriert.

Die Kategorie enthält kommerzielle Angebote für den Bereich Versicherungsmakler.

Im Zuge der Umsetzung der Versicherungsvermittlerrichtlinie in nationales Recht wurde die Tätigkeit von Versicherungsmakler zum 22.05.2007 grundsätzlich als erlaubnispflichtiges Gewerbe gemäß § 34 d Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) ausgestaltet. Zudem besteht eine Registrierungspflicht im Versicherungsvermittlerregister.

Versicherungsmakler ist, wer gewerbsmäßig für seinen Auftraggeber (Versicherungsnehmer) die Vermittlung oder den Abschluss von Versicherungsverträgen übernimmt, ohne von einem Versicherungsunternehmen oder von einem Versicherungsvertreter damit betraut zu sein. Der Versicherungsmakler steht somit im Verhältnis zum Versicherungsunternehmen auf der Seite des Kunden als dessen Sachwalter und Interessenwahrer.

Versicherungsvertreter ist hingegen, wer von einem/mehreren Versicherungsunternehmen oder von einem/mehreren Versicherungsvertreter/n damit betraut ist, gewerbsmäßig Versicherungsverträge zu vermitteln oder abzuschließen (Einfirmen- oder Mehrfirmenvertreter). Der Versicherungsvertreter erbringt seine Leistung auf der Grundlage eines Vertretervertrages im Interesse des Versicherungsunternehmens.

Im Gegensatz zu Versicherungsvertretern sind Versicherungsmakler mit erteilter Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 GewO befugt, Dritte, die nicht Verbraucher sind, bei der Vereinbarung, Änderung oder Prüfung von Versicherungsverträgen gegen gesondertes Entgelt rechtlich zu beraten. (Quelle: DIHK Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V.)

Titel der Seite

Der Titel, muss den korrekten, vollständigen Firmennamen und die Rechtsform enthalten (z.B. "ABC Versicherungsmakler GmbH". Also bitte weder Verkürzungen oder Vereinfachungen des Firmennamens noch Produktanpreisungen.

Beschreibung des Eintrags
  1. Die Beschreibung, die Sie bei der Anmeldung angeben, soll in einem oder maximal zwei Sätzen die Inhalte der Seite und die angebotenen Dienstleistungen/Produkte beschreiben.
  2. Der Firmenname soll nicht nochmals in der Beschreibung genannt werden.
  3. Beschreiben Sie die Seite aus der Sicht eines objektiven Dritten. Verwenden Sie in der Beschreibung nur die dritte Person, also kein "wir" oder "unsere". Orientieren Sie sich am Beschreibungsstil der bereits aufgenommen Seiten in der Kategorie.
  4. Bitte ersparen Sie uns reine Aufzählungen von Schlüsselworten, werbesprachliche Slogans, Superlative oder sonstige unüberprüfbare Werturteile. Solche Beschreibungen werden ausnahmslos abgeändert.
  5. Am Ende der Beschreibung, nach dem obligatorischen Satzpunkt soll das Länderkennzeichen, die Postleitzahl und der Ort, an dem das Unternehmens seinen Hauptsitz hat, in der Form [D-12345 Musterstadt] stehen.
Mehrfachanmeldungen

Bitte melden Sie Ihre Seite nur einmal im Bereich von World/Deutsch/Wirtschaft an. Zusätzlich können Sie Ihre Seite auch am Standort ihres Unternehmens innerhalb von World/Deutsch/Regional/Europa/Deutschland/Schleswig-Holstein anmelden.


Die Nichtbeachtung dieser Hinweise wird die Bearbeitung Ihres Vorschlages erheblich verzögern.

Die Editoren behalten sich das Recht vor, Seiten nicht aufzunehmen, oder aufgenommene Seiten zu löschen. Insbesondere Mehrfachanmeldungen werden nicht toleriert.

Die Kategorie enthält kommerzielle Angebote für den Bereich Versicherungsmakler.

Im Zuge der Umsetzung der Versicherungsvermittlerrichtlinie in nationales Recht wurde die Tätigkeit von Versicherungsmakler zum 22.05.2007 grundsätzlich als erlaubnispflichtiges Gewerbe gemäß § 34 d Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) ausgestaltet. Zudem besteht eine Registrierungspflicht im Versicherungsvermittlerregister.

Versicherungsmakler ist, wer gewerbsmäßig für seinen Auftraggeber (Versicherungsnehmer) die Vermittlung oder den Abschluss von Versicherungsverträgen übernimmt, ohne von einem Versicherungsunternehmen oder von einem Versicherungsvertreter damit betraut zu sein. Der Versicherungsmakler steht somit im Verhältnis zum Versicherungsunternehmen auf der Seite des Kunden als dessen Sachwalter und Interessenwahrer.

Versicherungsvertreter ist hingegen, wer von einem/mehreren Versicherungsunternehmen oder von einem/mehreren Versicherungsvertreter/n damit betraut ist, gewerbsmäßig Versicherungsverträge zu vermitteln oder abzuschließen (Einfirmen- oder Mehrfirmenvertreter). Der Versicherungsvertreter erbringt seine Leistung auf der Grundlage eines Vertretervertrages im Interesse des Versicherungsunternehmens.

Im Gegensatz zu Versicherungsvertretern sind Versicherungsmakler mit erteilter Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 GewO befugt, Dritte, die nicht Verbraucher sind, bei der Vereinbarung, Änderung oder Prüfung von Versicherungsverträgen gegen gesondertes Entgelt rechtlich zu beraten. (Quelle: DIHK Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V.)

Titel der Seite

Der Titel, muss den korrekten, vollständigen Firmennamen und die Rechtsform enthalten (z.B. "ABC Versicherungsmakler GmbH". Also bitte weder Verkürzungen oder Vereinfachungen des Firmennamens noch Produktanpreisungen.

Beschreibung des Eintrags
  1. Die Beschreibung, die Sie bei der Anmeldung angeben, soll in einem oder maximal zwei Sätzen die Inhalte der Seite und die angebotenen Dienstleistungen/Produkte beschreiben.
  2. Der Firmenname soll nicht nochmals in der Beschreibung genannt werden.
  3. Beschreiben Sie die Seite aus der Sicht eines objektiven Dritten. Verwenden Sie in der Beschreibung nur die dritte Person, also kein "wir" oder "unsere". Orientieren Sie sich am Beschreibungsstil der bereits aufgenommen Seiten in der Kategorie.
  4. Bitte ersparen Sie uns reine Aufzählungen von Schlüsselworten, werbesprachliche Slogans, Superlative oder sonstige unüberprüfbare Werturteile. Solche Beschreibungen werden ausnahmslos abgeändert.
  5. Am Ende der Beschreibung, nach dem obligatorischen Satzpunkt soll das Länderkennzeichen, die Postleitzahl und der Ort, an dem das Unternehmens seinen Hauptsitz hat, in der Form [D-12345 Musterstadt] stehen.
Mehrfachanmeldungen

Bitte melden Sie Ihre Seite nur einmal im Bereich von World/Deutsch/Wirtschaft an. Zusätzlich können Sie Ihre Seite auch am Standort ihres Unternehmens innerhalb von World/Deutsch/Regional/Europa/Deutschland/Thüringen anmelden.


Die Nichtbeachtung dieser Hinweise wird die Bearbeitung Ihres Vorschlages erheblich verzögern.

Die Editoren behalten sich das Recht vor, Seiten nicht aufzunehmen, oder aufgenommene Seiten zu löschen. Insbesondere Mehrfachanmeldungen werden nicht toleriert.