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In dieser Kategorie finden Sie Informationen zu privaten und gesetzlichen Unfallversicherungen.

Die private Unfallversicherung ist eine freiwillige Versicherung und kann beschränkt auf bestimmte Risiken abgeschlossen werden (z.B. für Unfälle auf Reisen oder Sportunfälle). Die Leistungen der privaten Unfallversicherung sind abhängig vom vereinbarten Vertrag.

Die gesetzliche Unfallversicherung ist eine Pflichtversicherung, die bei Unfällen im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit (z.B. bei Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Berufskrankheiten) eintritt. Arbeitnehmer und Auszubildende sind gesetzlich unfallversichert - unabhängig davon, wie hoch ihr Arbeitsentgelt ist. Die gesetzliche Unfalversicherung schützt außerdem Landwirte, Kinder, die Kindergärten und Kindertagesstätten besuchen, Schüler und Studenten, Helfer bei Unglücksfällen, Zivil- und Katastrophenschutzhelfer, Blut- und Organspender.

Unternehmer, Selbständige und Freiberufler können, wenn sie nicht bereits gesetzlich versichert sind, sich und ihren mitarbeitenden Ehepartner freiwillig versichern. Beamte unterliegen der Unfallfürsorge und sind nicht in die gesetzliche Unfallversicherung eingebunden.

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  1. Die Kategorie Unfallversicherungen und die zugehörigen Sub-Kategorien sind für Links von privaten und gesetzlichen Unfallversicherungen gedacht, die Personen in Deutschland versichern.


    Für Versicherungsmakler gibt es die eigenständige Kategorie World/Deutsch/Regional/Europa/Deutschland/Wirtschaft/Versicherungen/Makler/. Versicherungsvertreter und -agenturen, die nur lokal in Erscheinung treten, melden Sie bitte in der Stadt bzw. Gemeinde des Betriebssitzes an.

  2. Der Titel, den Sie bei der Anmeldung angeben, muss der korrekte, vollständige Name der Versicherung sein (z.B. "Holz-Berufsgenossenschaft"). Verwenden Sie bitte keine Verkürzungen oder Vereinfachungen, wie "Holz-BG".

  3. Die Beschreibung, die Sie bei der Anmeldung angeben, soll in einem oder zwei Sätzen die Inhalte der Seite und evtl. auch kurz die Angebote beschreiben. Bitte keine Aufzählung von Schlüsselworten und keine Werbesprache/Superlative/unüberprüfbare Werturteile. Die Editoren des Open Directory werden die Beschreibung sonst ändern.

  4. In der Beschreibung bitte keine 1. Person, sondern nur 3. Person verwenden.

Vielen Dank dafür, dass Sie diese Hinweise beherzigen.

In dieser Kategorie finden Sie Links von gesetzlichen Unfallversicherungen.

Die gesetzliche Unfallversicherung ist als Teil der deutschen Sozialversicherung eine Pflichtversicherung, die bei Unfällen und Berufserkrankungen, die im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen, eintritt. Die Beiträge werden allein vom Arbeitgeber entrichtet. Der Versicherungsschutz besteht auch, wenn die Beiträge nicht bzw. nicht vollständig entrichtet wurden.

Zum versicherten Personenkreis gehören neben Arbeitern, Angestellten und Auszubildenden auch Landwirte, Kinder, die Kindergärten und Kindertagesstätten besuchen, Schüler und Studenten, Helfer bei Unglücksfällen, Zivil- und Katastrophenschutzhelfer, Blut- und Organspender.

In Deutschland gibt es folgende Träger der gesetzlichen Unfallversicherung:
- Gewerbliche Berufsgenossenschaften
- Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand (Gemeindeunfallversicherungsverbände und Unfallkassen)
- Feuerwehr-Unfallkassen
- Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften

Grundlage für die Gesetzliche Unfallversicherung ist das Sozialgesetzbuch (Teil VII). Die Aufgaben der Unfallversicherungsträger sind:
  1. Prävention - Die gesetzlichen Unfallversicherungen haben mit allen geeigneten Mitteln für die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und für eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen. Dabei gehen sie auch den Ursachen von arbeitsbedingten Gefahren für Leben und Gesundheit nach.

  2. Medizinische und berufliche Rehabilitation - Die gesetzlichen Unfallversicherungen übernehmen die Kosten für die Heilbehandlung sowie für die berufliche und soziale Wiedereingliederung. Um das Ziel der Rehabilitation, die Wiederherstellung "mit allen geeigneten Mitteln" zu erreichen, werden z.B. eigene medizinische Einrichtungen und Kliniken betrieben.

  3. Gewährung von Leistungen (Unfallrenten u.a.) - Der Verletzte oder Erkrankte erhält für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit ein dem Nettolohn entsprechendes Verletztengeld. Bleibt nach Abschluss der Heilbehandlung eine andauernde Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mindestens 20 Prozent, dann zahlen die gesetzlichen Unfallversicherungen eine Verletztenrente. Sind Versicherte als Folge von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten verstorben, zahlen sie Hinterbliebenenrente und Sterbegeld.

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    Für Versicherungsmakler gibt es die eigenständige Kategorie World/Deutsch/Regional/Europa/Deutschland/Wirtschaft/Versicherungen/Makler/. Versicherungsvertreter und -agenturen, die nur lokal in Erscheinung treten, melden Sie bitte in der Stadt bzw. Gemeinde des Betriebssitzes an.

  2. Der Titel, den Sie bei der Anmeldung angeben, muss der korrekte, vollständige Name der Versicherung sein (z.B. "Holz-Berufsgenossenschaft"). Verwenden Sie bitte keine Verkürzungen oder Vereinfachungen, wie "Holz-BG".

  3. Die Beschreibung, die Sie bei der Anmeldung angeben, soll in einem oder zwei Sätzen die Inhalte der Seite und evtl. auch kurz die Angebote beschreiben. Bitte keine Aufzählung von Schlüsselworten und keine Werbesprache/Superlative/unüberprüfbare Werturteile. Die Editoren des Open Directory werden die Beschreibung sonst ändern.

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In dieser Kategorie finden Sie Links von privaten Unfallversicherungen, die ihre Leistungen in Deutschland anbieten.

Die private Unfallversicherung ist eine freiwillige Versicherung und kann beschränkt auf bestimmte Risiken abgeschlossen werden (z.B. für Unfälle auf Reisen oder Sportunfälle). Die Leistungen der privaten Unfallversicherung sind abhängig vom vereinbarten Vertrag.

Eine private Unfallversicherung sollte unter folgenden Aspekten abgeschlossen werden:
  1. Absicherung des finanziellen Risikos, das entsteht, wenn ein Unfall zur Invalidität führt und nicht durch eine gesetzliche Unfallversicherung gedeckt ist (z.B. Unfälle, die nicht im Zusammenhang mit einer beruflichen Tätigkeit stehen).

  2. Abschluss insbesondere für Hausfrauen/-männer und Kinder, Schüler und Studenten sowie Berufstätige mit geringer beruflicher Qualifikation, die nicht durch gesetzliche Rentenansprüche oder Ansprüche aus privaten Berufsunfähigkeitsversicherungen abgesichert sind.

Die Höhe der Versicherungsbeiträge richtet sich nach der Höhe der vereinbarten Versicherungssumme für den Invaliditätsfall.

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