Prävention - Die gesetzlichen Unfallversicherungen haben mit allen geeigneten Mitteln für die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und für eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen. Dabei gehen sie auch den Ursachen von arbeitsbedingten Gefahren für Leben und Gesundheit nach.
Medizinische und berufliche Rehabilitation - Die gesetzlichen Unfallversicherungen übernehmen die Kosten für die Heilbehandlung sowie für die berufliche und soziale Wiedereingliederung. Um das Ziel der Rehabilitation, die Wiederherstellung "mit allen geeigneten Mitteln" zu erreichen, werden z.B. eigene medizinische Einrichtungen und Kliniken betrieben.
Gewährung von Leistungen (Unfallrenten u.a.) - Der Verletzte oder Erkrankte erhält für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit ein dem Nettolohn entsprechendes Verletztengeld. Bleibt nach Abschluss der Heilbehandlung eine andauernde Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mindestens 20 Prozent, dann zahlen die gesetzlichen Unfallversicherungen eine Verletztenrente. Sind Versicherte als Folge von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten verstorben, zahlen sie Hinterbliebenenrente und Sterbegeld.
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