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In dieser Kategorie finden Sie Links von gesetzlichen Unfallversicherungen.

Die gesetzliche Unfallversicherung ist als Teil der deutschen Sozialversicherung eine Pflichtversicherung, die bei Unfällen und Berufserkrankungen, die im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen, eintritt. Die Beiträge werden allein vom Arbeitgeber entrichtet. Der Versicherungsschutz besteht auch, wenn die Beiträge nicht bzw. nicht vollständig entrichtet wurden.

Zum versicherten Personenkreis gehören neben Arbeitern, Angestellten und Auszubildenden auch Landwirte, Kinder, die Kindergärten und Kindertagesstätten besuchen, Schüler und Studenten, Helfer bei Unglücksfällen, Zivil- und Katastrophenschutzhelfer, Blut- und Organspender.

In Deutschland gibt es folgende Träger der gesetzlichen Unfallversicherung:
- Gewerbliche Berufsgenossenschaften
- Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand (Gemeindeunfallversicherungsverbände und Unfallkassen)
- Feuerwehr-Unfallkassen
- Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften

Grundlage für die Gesetzliche Unfallversicherung ist das Sozialgesetzbuch (Teil VII). Die Aufgaben der Unfallversicherungsträger sind:
  1. Prävention - Die gesetzlichen Unfallversicherungen haben mit allen geeigneten Mitteln für die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und für eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen. Dabei gehen sie auch den Ursachen von arbeitsbedingten Gefahren für Leben und Gesundheit nach.

  2. Medizinische und berufliche Rehabilitation - Die gesetzlichen Unfallversicherungen übernehmen die Kosten für die Heilbehandlung sowie für die berufliche und soziale Wiedereingliederung. Um das Ziel der Rehabilitation, die Wiederherstellung "mit allen geeigneten Mitteln" zu erreichen, werden z.B. eigene medizinische Einrichtungen und Kliniken betrieben.

  3. Gewährung von Leistungen (Unfallrenten u.a.) - Der Verletzte oder Erkrankte erhält für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit ein dem Nettolohn entsprechendes Verletztengeld. Bleibt nach Abschluss der Heilbehandlung eine andauernde Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mindestens 20 Prozent, dann zahlen die gesetzlichen Unfallversicherungen eine Verletztenrente. Sind Versicherte als Folge von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten verstorben, zahlen sie Hinterbliebenenrente und Sterbegeld.

Wichtige Hinweise für die Anmeldung von Sites in Kategorien unter World/Deutsch/Regional/Europa/Deutschland/Wirtschaft/Versicherungen/Unfallversicherungen/ im Open Directory:

  1. Die Kategorie Unfallversicherungen und die zugehörigen Sub-Kategorien sind für Links von privaten und gesetzlichen Unfallversicherungen gedacht, die Personen in Deutschland versichern.


    Für Versicherungsmakler gibt es die eigenständige Kategorie World/Deutsch/Regional/Europa/Deutschland/Wirtschaft/Versicherungen/Makler/. Versicherungsvertreter und -agenturen, die nur lokal in Erscheinung treten, melden Sie bitte in der Stadt bzw. Gemeinde des Betriebssitzes an.

  2. Der Titel, den Sie bei der Anmeldung angeben, muss der korrekte, vollständige Name der Versicherung sein (z.B. "Holz-Berufsgenossenschaft"). Verwenden Sie bitte keine Verkürzungen oder Vereinfachungen, wie "Holz-BG".

  3. Die Beschreibung, die Sie bei der Anmeldung angeben, soll in einem oder zwei Sätzen die Inhalte der Seite und evtl. auch kurz die Angebote beschreiben. Bitte keine Aufzählung von Schlüsselworten und keine Werbesprache/Superlative/unüberprüfbare Werturteile. Die Editoren des Open Directory werden die Beschreibung sonst ändern.

  4. In der Beschreibung bitte keine 1. Person, sondern nur 3. Person verwenden.

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