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Das Thema Handelsvertretung beschreibt Geschäftsmöglichkeiten und Rahmenverbindlichkeiten für Beratungs- und Verkaufstätigkeiten durch eine/n selbständige/n Handelsvertreter/in.

Die Handelsvertretung differenziert in den Merkmalen

  • Tätigkeit im fremden Namen nach § 84 ff HGB
  • Tätigkeit als im Handelsregister eingetragene/r Kauffrau oder Kaufmann (e.K.)
  • sowie sonstige Handelsvertretung als Personen- oder Kapitalgesellschaft.

In der Regel wird ein schriftlicher Vertretungsvertrag abgeschlossenen, der die näheren Umstände (Provisions- oder Rabattmodell; Verpflichtung der Handelsvertretung und des Auftraggebers; Logistik, Qualifizierung und Verkaufsunterstützung) regelt. Deatailliertes hierzu auf der Website der Centralvereinigung Deutscher Wirtschaftsverbände für Handelsvermittlung und Vertrieb (CDH) sowie den angeschlossenen Landesverbänden, Erfa-Gruppen und Arbeitskreisen.