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Backwaren sind Lebensmittel aus Getreide, Getreideerzeugnissen und Zusätzen, die mit speziellen Arbeitsverfahren und überwiegend Hitze zu verschiedenen Produkten handwerklich oder industriell verarbeitet werden zu:
  • Brot und Kleingebäck (Brötchen u.a. bis 250 g) mit mindestens 90 Teilen Getreideanteil
  • Feingebäck (Kuchen, Torten, Kekse, Stollen, Lebkuchen, Zwieback, Biskuit etc.) mit Zusätzen wie: Butter, Milch, Sahne, Quark, Schokolade, Eier, Mandeln, Honig und Vanille, Marzipan, Krems etc. Der Anteil an Fett und/oder zugesetzten Zuckerarten muss mindestens 10 Teile auf 90 Teile Getreideerzeugnisse und/oder Stärke betragen.
  • Gelistet werden
    • Zulieferer, die ausschließlich für Industrie und Handwerk tätig sind (B2B)
    • Hersteller von Maschinen und Ausstattungsgegenständen für industrielle und handwerkliche Backwarenproduktion
    • sowie Lieferanten von Vorprodukten und Leistungen

    Betriebe und Dienstleister, die sich an Endverbraucher wenden, tragen Sie bitte direkt in der entsprechenden Stadt oder Gemeinde unter Regional : Deutschland , Regional : Österreich , Regional : Schweiz ein.

    Definitiv nicht aufgenommen werden Betriebe und Filialen mit einem regionalen Wirkungsbereich * , Umverpackungen, allgemeine Einrichtungsgegenstände, Desinfektionsmittel/-hilfen und Hygieneeinrichtungen, wie sie auch andernorts eingesetzt werden.

    * in dieser Kategorie keine Stadt- oder Landbäckereien, Konditoreien, Backstuben, Brötchenlieferdienste oder Sonstige.

    Feingebäck bezeichnet eine umfassende Gruppe an Backwaren, die "auf 90 Teile Getreidemahlerzeugnisse mehr als 10 Teile Fett und/oder Zucker enthalten" [gekürzt aus: Deutsches Lebensmittelbuch, Leitsätze für Feine Backwaren].