Die Finanzbuchhaltung (FiBu) erfasst und dokumentiert unternehmensbezogene Vorgänge mittels der doppelten Buchführung sachlich und zeitlich auf Konten. Auf dieser Grundlage wird am Ende des Geschäftsjahres der Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn und Verlustrechnung und ggf. Anhang) aufgestellt.
Gemäß § 238 HGB ist jeder Kaufmann verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu machen.
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Nicht in diese Kategorie gehören:Personen und Unternehmen deren Schwerpunkt auf der Lohn- und Gehaltsabrechnung liegt. Hier ist die Kategorie Wirtschaft/Rechnungswesen/Produkte_und_Dienstleistungen/Lohn-_und_Gehaltsabrechnung/Deutschland maßgeblich.
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