Die Kategorie enthält kommerzielle Angebote für den Bereich Steuerberatung.
Steuerberatung ist nur für diejenigen Personen bzw. Unternehmen erlaubt, die die Befugnis zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen gemäß § 3 StBerG haben.
Dies sind Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Rechtsanwälte, Steuerberatungsgesellschaften, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, Buchprüfungsgesellschaften, Rechtsanwaltsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften.
Beispiele für mögliche Leistungen:Die Editoren behalten sich das Recht vor, Seiten nicht aufzunehmen, oder aufgenommene Seiten zu löschen. Insbesondere Mehrfachanmeldungen werden nicht toleriert.