My Account
Die Kategorie ist für Unternehmen bestimmt, die Leistungen rund um die Abwicklung des Zahlungsverkehrs in Unternehmen bieten. Hierzu zählen neben dem so genannten Card Processing (Merchant Services) auch der Bereich der Zentralregulierung.
Die Kategorie ist für Unternehmen bestimmt, die Dienstleistungen im Bereich Billing bzw. Zentralfakturierung erbringen. Hierzu zählen insbesondere das Abrechnen von Leistungen im Namen und für Rechnung Dritter einschließlich peripherer Mehrwertdienste, wie z.B. das Erstellen von Statistiken für Umsätze sowie Trendanalysen.
Die Kategorie ist für Unternehmen bestimmt, die sich auf die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Akzeptanz von bargeldlosen Zahlungsmöglichkeiten spezialisiert haben.
Die Zentralregulierung im Zahlungsverkehr steht begrifflich für eine Abrechnungs- und Ausgleichstätigkeit von Forderungen aus dem Massenverkehr zwischen den angeschlossenen Partnern einer Zentralregulierungseinrichtung. Diese Einrichtungen haben einen klar definierten Wirkungsbereich und feste ständig geprüfte Poolpartner.

Typische Tätigkeiten und Prozesse einer Zentralregulierung sind:
  • Übernahme des Delkredererisikos nach Forderungshöhe (Risiko des Zahlungsausfalls),
  • zentrales Sammeln von Forderungen und Gegenforderungen,
  • ggfs. Währungsumrechnung bei währungsfremdem Zahlungsverkehr,
  • Meldung des Forderungseinzugs bzw. Forderungsausgleichs an Gläubiger und Schuldner,
  • ggfs. Forderungsinkasso (siehe Beispiele),
  • sowie Verrechnen, Verbuchen und Weiterleiten von Zahlungsbewegungen.

  • Beispiele
    Beispiele für die, teilweise auch als "Clearingstellen" bezeichneten, Unternehmen im Bankwesen sind Zentralregulierer zwischen dem "Girosystem" (Postbank) und den Systemen der Landesbanken (Sparkassen, Behördenkassen etc.) oder für den staatenübergreifenden Auslandszahlungsverkehr tätig.

    Im Großhandel wird Mitgliedern von Einkaufsgemeinschaften und Einkaufsgenossenschaften, speziell im Handwerk, häufig eine Zentralregulierungsfunktion angeboten. So kann beispielsweise ein Handwerksbetrieb Material und Geräte (z.B. Heizungssysteme) für mehrere Baustellen parallel direkt bei Herstellern einkaufen und Rabatte nutzen, ohne seine eigene Liquidität sofort anzugreifen. In der Regel stellt der Handwerksbetrieb seine Rechnung an Endkunden sofort fällig. Die Einkaufsgemeinschaft übernimmt das Haftungsrisiko gegenüber dem Hersteller und räumt dem Mitgliedsbetrieb ein verlängertes Zahlungsziel von üblicherweise um sechs Wochen und länger ein.
    Die Kategorie Zentralregulierung sammelt deutschsprachige Informationen von, für und über Unternehmen (B2B) mit überregionaler Relevanz, die Abrechnungstätigkeiten im Massenzahlungsverkehr zwischen verschiedenen definierten Teilnehmern vornehmen. Bitte richten Sie Ihre Seitenvorschläge an diesen Kriterien aus. Näheres ist der Kategoriebeschreibung zu entnehmen.