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Abfallwirtschaft beschreibt einen Wirtschaftszweig, ein ordnungspolitisches und ein gesellschaftliches Thema, das sich mit Wertstoffen und Reststoffen aus der Herstellung, Verarbeitung, dem Verbrauch von Rohstoffen und Gütern beschäftigt. Zu den Kernkompetenzen der Abfallwirtschaft gehören: einsammeln, befördern, behandeln (verwerten), lagern und ablagern (deponieren). Ein besonderer Fokus liegt auf der Verwertung (Recycling) mit den Teilschritten Sortierung, Aufbereitung, Absatzhandel oder energetische Verwertung mit den dafür erforderlichen Maschinen, Anlagen und Akteuren.

Die Entwicklung zu Industriegesellschaften erforderte in den 1970-er Jahren eine gesetzliche Definition der Begriffe Abfall und Abfallbeseitigung, sowie die Festlegung von Grundsätzen der geordneten Beseitigung und Genehmigungspflichten u.a. zum Abfallexport. Getrieben durch diverse, über Medien bekannt gewordene, Umweltstraftaten und Großschadenslagen mit teilweise erheblichem Ausmaß in Europa (*), wurde der Grundsatz der "Entsorgung im eigenen Land" und das "Abfallvermeidungs- und Abfallverwertungsgebot" (stofflich oder thermisch) in den 1980-er Jahren festgeschrieben (Deutschland).

Mit erheblichem Aufkommen gemischter Verpackungsarten im Hausmüll (Blister, Tetra Packs, Styropor etc.) sowie komplizierten Stoffgemischen im Gewerbe- und Industriemüll, mit daraus resultierenden Begleitproblemen in der Müllverbrennung, wurde ab den 1990-er Jahren die prozesshafte Betrachtung von Produktion, Weiterverarbeitung, Verwertung und Entsorgung eingeführt. Haushalts- und Gewerbeverpackungen werden seit 1990 in Europa durch Sammelsysteme eingesammelt und einer Sortierung und Verwertung (stofflich, energetisch) zugeführt. Speziell in Deutschland ist die Verbrennung von nicht verwertbaren Stoffen gesetzlich festgeschrieben, so dass der überwiegende Deponierungsanteil in Hausmülldeponien aus Schlacken und Aschen besteht. Die Ablagerung überwachungsbedürftiger Stoffe, die sich nicht verwerten und gefahrlos verbrennen lassen, in Sonderanlagen besteht fort.

Da „Abfall“ ein vielseitiges Wirtschaftsgut darstellt, entwickelte sich ein eigener Industriezweig mit Zulieferern und unterschiedlichen Zielstellungen. Der Hersteller und Behandler hat die Recyclingfähigkeit von Waren und Nebenprodukten zu prüfen und zu regeln. Nicht recyclingfähige Waren und Nebenprodukte sind in der Regel wegen hoher Entsorgungskosten und rechtlichen Auflagen unwirtschaftlich. Schon deshalb findet ein Austausch von Problemstoffen durch geringer problematische oder unproblematische Stoffe für den Nachweis der Recyclingfähigkeit in der Produktion statt.

Neben der einseitigen rohstofflichen und thermischen Verwertung befindet sich mit der stofflichen Zerlegung von Kunststoffen und Styropor zu flüssigen/gasförmigen Ausgangsstoffen oder Betriebsstoffen zur Weiterverwendung eine dritte Zielstellung in der Entwicklung.

Anm. (*)
- Jahrelanges spurloses Verschwinden der Fässer mit dioxinhaltigen Stoffen aus der Havarie der Chemieanlage einer Roche-Tochterfirma in Seveso, Italien;
- Entdecken der u.a. dioxinhaltigen Produktionsrückstände aus der Boehringer Produktion auf der Hausmülldeponie Hamburg-Georgswerder 1982;
- Illegales Vergraben und Versenken von industriellem Giftmüll und radioaktiven Stoffen durch die italienische Mafia / sizilianische Camorra ab den 1970-er Jahren im "Triangolo della morte" in Sizilien und im Mittelmeer.
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