Öffentlicher Verkehr beschreibt eine Beförderung von Personen und Gütern, die frei zugänglich und fortlaufend zu den Öffnungs- bzw. Fahrtzeiten von jeder Person genutzt werden kann. [Definition nach Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007, bezogen auf den Landverkehr]
Um das Themengebiet besser aufzuschließen gliedert sich das Thema in
"Nahverkehr" in Regional- und Stadtnetzen
sowie Transportbahnen in den Varianten Magnetschwebetechnik und Seilbahnen