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In dieser Kategorie finden Sie Links von gesetzlichen Unfallversicherungen.

Die gesetzliche Unfallversicherung ist als Teil der deutschen Sozialversicherung eine Pflichtversicherung, die bei Unfällen und Berufserkrankungen, die im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen, eintritt. Die Beiträge werden allein vom Arbeitgeber entrichtet. Der Versicherungsschutz besteht auch, wenn die Beiträge nicht bzw. nicht vollständig entrichtet wurden.

Zum versicherten Personenkreis gehören neben Arbeitern, Angestellten und Auszubildenden auch Landwirte, Kinder, die Kindergärten und Kindertagesstätten besuchen, Schüler und Studenten, Helfer bei Unglücksfällen, Zivil- und Katastrophenschutzhelfer, Blut- und Organspender.

In Deutschland gibt es folgende Träger der gesetzlichen Unfallversicherung:
- Gewerbliche Berufsgenossenschaften
- Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand (Gemeindeunfallversicherungsverbände und Unfallkassen)
- Feuerwehr-Unfallkassen
- Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften

Grundlage für die Gesetzliche Unfallversicherung ist das Sozialgesetzbuch (Teil VII). Die Aufgaben der Unfallversicherungsträger sind:
  1. Prävention - Die gesetzlichen Unfallversicherungen haben mit allen geeigneten Mitteln für die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und für eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen. Dabei gehen sie auch den Ursachen von arbeitsbedingten Gefahren für Leben und Gesundheit nach.

  2. Medizinische und berufliche Rehabilitation - Die gesetzlichen Unfallversicherungen übernehmen die Kosten für die Heilbehandlung sowie für die berufliche und soziale Wiedereingliederung. Um das Ziel der Rehabilitation, die Wiederherstellung "mit allen geeigneten Mitteln" zu erreichen, werden z.B. eigene medizinische Einrichtungen und Kliniken betrieben.

  3. Gewährung von Leistungen (Unfallrenten u.a.) - Der Verletzte oder Erkrankte erhält für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit ein dem Nettolohn entsprechendes Verletztengeld. Bleibt nach Abschluss der Heilbehandlung eine andauernde Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mindestens 20 Prozent, dann zahlen die gesetzlichen Unfallversicherungen eine Verletztenrente. Sind Versicherte als Folge von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten verstorben, zahlen sie Hinterbliebenenrente und Sterbegeld.


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Die Website informiert über Unfallverhütung, Gesundheitsschutz und Entschädigungsleistungen. Infos über die Berufsgenossenschaft, wichtige Gesetze und Vorschriften, Angaben zum Mitgliedsbeitrag, Aus- und Fortbildungsangebote, ein wechselndes "Thema des Monats" sowie diverse Links zu den Themen Arbeitssicherheit, Prävention und Gesundheitsschutz.
Das Serviceportal der Berufsgenossenschaft informiert zu den Themen Arbeitsschutz und Unfallverhütung. Die BGW ist der zuständige Unfallversicherungsträger für nicht staatliche Einrichtungen im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege.
Zuständiger Unfallversicherungsträger für fast alles, was rollt, fliegt und schwimmt. Versichert sind die großen Branchen Güter- und Personentransport, Entsorgung, Logistik, Luftfahrt, Binnenschifffahrt, Seeschifffahrt und Fischerei, aber auch Flieger- und Fahrschulen, Lotsbetriebe, Abschleppdienste, Bestattungsunternehmen und Reittierhaltungen. Die Homepage informiert über den Technischen Aufsichtsdienst, die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung sowie über Leistungen bei Arbeitsunfall und Berufskrankheit.
Die gesetzliche Unfallversicherung informiert über die Themen Arbeits- und Gesundheitsschutz, Aus- und Weiterbildung, Beitragsleistungen, Leistungen im Versicherungsfall, Adressen der Haupt- und Bezirksverwaltungen und zu weiteren aktuellen Themen. Außerdem gibt es Formulare zum Downloaden.
Der gesetzliche Unfallversicherungsträger bietet Informationen für Mitgliedsbetriebe und Versicherte an. Angeboten werden Themen rund um den Versicherungsschutz sowie zum Arbeits- und Gesundheitsschutz.
Gesetzliche Unfallversicherung für in Unternehmen der Nahrungsmittel- und Getränkeindustrie, des Hotel- und Gaststättengewerbes, des Bäcker- und Konditorenhandwerks, der Fleischwirtschaft, der Tabakindustrie und von Schausteller- und Zirkusbetrieben.
Informationen zu den Standorten und Bezirksdirektionen, zum gesetzlichen Auftrag und zu den Leistungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.
Die FBG informiert über Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz, Prävention, Arbeits- und Wegeunfälle, Berufskrankheiten, Arbeitssicherheit, Seminarangebote, Arbeitsmedizin, Berufshilfe, Rehabilitation, Unfallverhütung und Zertifizierung. Am 1. Januar 2011 haben sich die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten (BGN) und die FBG zur Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe vereinigt.
Die gesetzliche Unfallversicherung informiert über die Entwicklung der gemeldeten Unfälle, Veröffentlichungen und Informationen, den versicherten Personenkreis, die Ansprechpartner in der Verwaltung und mehr.
Gesetzliche Unfallversicherung für Banken, Versicherungen, freie Berufe, Zeitarbeitsunternehmen, Unternehmen der keramischen und Glas-Industrie, Straßenbahn-, U-Bahn- und Eisenbahnunternehmen sowie für über 100 weitere Gewerbezweige. Als Dienstleister bietet sie Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und Unfallversicherung aus einer Hand.
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Letzte Änderung:
28. Februar 2023 um 0:36:24 UTC
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