Der Internationale Strafgerichtshof
Der IStGH hat seinen Sitz in Den Haag in den Niederlanden. Im Gegensatz zu den Tribunalen für Jugoslawien und Ruanda ist er eine ständige Einrichtung.
Der IStGH ist zuständig für schwerste Verbrechen, welche die internationale Gemeinschaft als Ganzes berühren: Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen.
Der IStGH ersetzt weder die nationale Strafgerichtsbarkeit der Staaten, noch ist er ein letztinstanzliches Rechtsmittelgericht, welches Verfahren der nationalen Strafgerichtsbarkeit überprüfen könnte. Vielmehr ergänzt der IStGH die innerstaatliche Gerichtsbarkeit, beispielsweise wenn Staaten nicht willens oder nicht in der Lage sind, eine bestimmte schwere Straftat ernsthaft zu verfolgen.
Geschichte des IStGH
Die Forderung nach Errichtung eines Internationalen Strafgerichtshofs reicht bis ins vorige Jahrhundert zurück.
Nach dem 2. Weltkrieg wurde die Idee unter dem Eindruck der Tätigkeit der Internationalen Militärgerichtshöfe von Nürnberg und Tokyo neu belebt.
Massive Verstöße gegen das Humanitäre Völkerrecht im ehemaligen Jugoslawien und die Massaker in Ruanda bewogen schließlich den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen dazu, ad hoc-Strafgerichtshöfe für das ehemalige Jugoslawien und für Ruanda einzurichten.
Dadurch erhielt die Idee eines ständigen Internationalen Strafgerichtshofs weiteren Auftrieb. Am 17. Juli 1998 wurde das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs von der Diplomatischen Bevollmächtigtenkonferenz der Vereinten Nationen zur Errichtung eines Internationalen Strafgerichtshofs beschlossen, es ist seit 1. Juli 2002 in Kraft.
Quellen:
Auswärtiges Amt: Internationaler Strafgerichtshof http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/aussenpolitik/vn/voelkerrecht/istgh/index_html
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Siehe auch: 2
Seiten 3
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