In dieser Kategorie finden Sie Informationen zu privaten und gesetzlichen Unfallversicherungen.
Die private Unfallversicherung ist eine freiwillige Versicherung und kann beschränkt auf bestimmte Risiken abgeschlossen werden (z.B. für Unfälle auf Reisen oder Sportunfälle). Die Leistungen der privaten Unfallversicherung sind abhängig vom vereinbarten Vertrag.
Die gesetzliche Unfallversicherung ist eine Pflichtversicherung, die bei Unfällen im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit (z.B. bei Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Berufskrankheiten) eintritt. Arbeitnehmer und Auszubildende sind gesetzlich unfallversichert - unabhängig davon, wie hoch ihr Arbeitsentgelt ist. Die gesetzliche Unfalversicherung schützt außerdem Landwirte, Kinder, die Kindergärten und Kindertagesstätten besuchen, Schüler und Studenten, Helfer bei Unglücksfällen, Zivil- und Katastrophenschutzhelfer, Blut- und Organspender.
Unternehmer, Selbständige und Freiberufler können, wenn sie nicht bereits gesetzlich versichert sind, sich und ihren mitarbeitenden Ehepartner freiwillig versichern. Beamte unterliegen der Unfallfürsorge und sind nicht in die gesetzliche Unfallversicherung eingebunden.
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Die private Unfallversicherung ist eine freiwillige Versicherung und kann beschränkt auf bestimmte Risiken abgeschlossen werden (z.B. für Unfälle auf Reisen oder Sportunfälle). Die Leistungen der privaten Unfallversicherung sind abhängig vom vereinbarten Vertrag.
Die gesetzliche Unfallversicherung ist eine Pflichtversicherung, die bei Unfällen im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit (z.B. bei Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Berufskrankheiten) eintritt. Arbeitnehmer und Auszubildende sind gesetzlich unfallversichert - unabhängig davon, wie hoch ihr Arbeitsentgelt ist. Die gesetzliche Unfalversicherung schützt außerdem Landwirte, Kinder, die Kindergärten und Kindertagesstätten besuchen, Schüler und Studenten, Helfer bei Unglücksfällen, Zivil- und Katastrophenschutzhelfer, Blut- und Organspender.
Unternehmer, Selbständige und Freiberufler können, wenn sie nicht bereits gesetzlich versichert sind, sich und ihren mitarbeitenden Ehepartner freiwillig versichern. Beamte unterliegen der Unfallfürsorge und sind nicht in die gesetzliche Unfallversicherung eingebunden.
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Letzte Änderung:
28. Februar 2023 um 0:36:24 UTC
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- Kürzlich bearbeitet von hghuebscher
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