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Das Burgenland ist das östlichste, der Fläche nach das drittkleinste, der Einwohnerzahl nach das kleinste Bundesland von Österreich und grenzt im Westen an Niederösterreich und Steiermark, im Osten an Ungarn sowie auf kurzen Strecken im Norden an die Slowakische Republik und im Süden an Slowenien. Das Burgenland ist historisch und geographisch ein Grenzland; es ist lang gestreckt und in der Mitte "abgeschnürt" (bei Sieggraben nur zirka 4 km breit).

Fläche:
3.965,5 km²
Einwohner:
300.000
Bevölkerungsdichte:
76
Verwaltungsgliederung:
2 Freistädte, 7 Bezirke, 171 Gemeinden
Staatsgrenze:
Österreich 2.706 km, Burgenland 397 km
Höchste Erhebung:
Geschriebenstein mit 884 m
Tiefste Fläche:
Neusiedler See 115 m
Offene Wasserfläche:
157 km²
Burgenländischer Anteil:
135 km²
Klima:
Jahresmitteltemperatur: 11,4 °C
Niederschlagsmenge: 697 mm

Im Burgenland vollzieht sich der Übergang der alpinen Gebirgslandschaften hin zur Kleinen Ungarischen Tiefebene. Das Gebiet östlich des Neusiedler Sees, die östlichen Teile des Mittel- und Südburgenlandes sowie die Täler der größeren Bäche deuten mit ihren Flachlandschaften schon an, dass hier mit seinen ausgedehnten steppenartigen Tiefländern Osteuropa beginnt.

Es darf deshalb nicht verwundern, wenn im Burgenland bereits alpine Pflanzenarten angetroffen werden, aber genauso pannonisch-osteuropäische Vegetation. Dies gilt auch für die Vogelwelt.

Das pannonische Klima ist weit weniger von atlantischen oder mediterranen Strömungen beeinflusst als die Klimazonen Westösterreichs. Dies führt zu einer nach Osten hin zunehmenden Kontinentalität, mit der Folge, dass das Burgenland eine relativ trockene und sehr warme Gegend ist.

Während es in den Bergregionen Westösterreichs meist über 2000mm Niederschlag im Jahr gibt, beträgt der Jahresniederschlag im Burgenland weniger als 700 mm. Die Jahresmitteltemperatur bewegt sich im Burgenland bei 11,4 °C.

Besondere Charakteristika des Burgenlandes und seiner Geschichte

Die österreichischen Bundesländer bieten ein buntes Bild.

Ihre Geschichte und jeweilige Entwicklung ist geprägt durch naturräumliche und klimatische Voraussetzungen sowie politische und historische Einflüsse, denen jedes einzelne Land ausgesetzt war. Für das Burgenland gilt das im besonderen Ausmaß. Zu den TOP-10 der burgenländischen Besonderheiten zählen:

  1. Die klimatischen und naturräumlichen Gegebenheiten, das Zusammentreffen von Alpen und Tiefebene, von kontinentalem, atlantischem und mediterranem Klima. Der Neusiedler See und seine einzigartige Flora und Fauna.
  2. Die dörflichen Strukturen und das Fehlen großer Städte, verbunden mit einem funktionierenden Zusammenleben verschiedener Volks- und religiöser Gruppen.
  3. Die Vielzahl an Thermen und Mineralwässern und die Bekanntheit als Gebiet mit ausgezeichneten Weinen.
  4. Die burgenländischen Festspiele und die für ein derart kleines Land ungemein große Musiktradition.
  5. Die jahrhunderte-, sogar jahrtausende alte Grenzlandsituation mit der für vier Jahrzehnte besonderen Situation eines Lebens am Eisernen Vorhang. Aufmarsch und Durchzugsgebiet mit den Begleiterscheinungen Entvölkerung und Wiederansiedelung: aber auch Fluchtgebiet beispielsweise für Religionsverfolgte.
  6. Die Korridorfunktion dieser Region mit alten Handelswegen wie z.B. der Bernsteintraße.
  7. Das Burgenland ist nach Wien das zweitjüngste Bundesland Österreichs und der einzige Gebietszugewinn Österreichs nach dem 1. Weltkrieg.
  8. Das Burgenland ist ein Land, dessen namensgebende Städte alle außerhalb des Landes liegen.
  9. Das Burgenland wurde als einziges Bundesland 1938 aufgelöst und musste 1945 wieder errichtet werden.
Quelle: Land Burgenland (Burgenland.at)
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In Österreich erfolgt die weitere politische Verwaltungsaufgliederung der Länder in Bezirken und Statutarstädten. In der Umsetzung und Gestaltung des Landesrechts sind die Bezirke das Bindeglied zwischen dem Bundesland und den, dem Bezirk angeschlossen, örtlichen Gemeinden. Die Geschäftsführung der Bezirksverwaltung wird durch den oder die durch die Landesregierung bestellte/n, Bezirkshauptmann oder Bezirkshauptfrau (Bezirkshauptmannschaft) wahrgenommen. Bezirkshauptmannschaften sind Landesbehörden und erfüllen Aufgaben der Landesverwaltung sowie auch der mittelbaren Bundesverwaltung.

Statuarstädte sind keiner Bezirkshauptmannschaft zugeordnet. Diese Gemeinden besitzen entweder ein historisches Statut (Stadtverfassung) und Stadtrecht oder können dieses seit 1962 auf Antrag durch Landesgesetz erlangen. Voraussetzung ist der Nachweis von konstant mindestens 20.000 Einwohnern sowie eine Zustimmung der Bundesregierung, wenn Landesinteressen hierdurch nicht gefährdet werden. Statuarstädte erledigen Bezirksverwaltungsaufgaben durch ihre Bürgermeister/innen eigenständig.

Die Kategorie Bezirke und Statuarstädte ist eine Ordnungsebene im Verzeichnis zwischen dem Bundesland und den Gemeinden. Sie sammelt deutschsprachige Informationen von und über Bezirkshauptmannschaften und Statuarstädte als Verwaltungsgliederungen sowie zu ihren Aufgaben. Näheres ist der Kategoriebeschreibung zu entnehmen.

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Gastgewerbe steht als Sammelbegriff für die Arbeit mit und für Gäste zur Beköstigung, Beherbung und Unterhaltung sowie zu Präsentations- und Seminarzwecken. Je nach Zweck und Angebot sind die Betriebe ausgerichtet auf:

  • Essen und Trinken (Bars, Diskotheken, Cafes, Eiscafes, Wirts-/Gasthäuser, Restaurants, Systemgastronomie sowie Lieferdienste),
  • Unterkunft (Hotels, Pensionen, Jugendherbergen, Vereinshäuser, Ferienzimmer und -wohnungen),
  • Messen und Kongresse (Veranstalter sowie Vermieter von Messe- und Kongressobjekten) sowie
  • Informationen die sich an das Gastgewerbe wenden (landesweite Organisationen).
  • I. Grundsätzliches zum Thema Gastgewerbe
    1. Wohnheime für Schüler/innen und Studierende sind an beide Personengruppen und Bildungsstätten gebunden. Sie sind deshalb dem Thema Bildung zugeordnet.

    2. Regional- und Standortmarketing sowie Touristik- und Reiseanbieter bewerben und vermitteln neben Unterkünften, Restaurants etc. auch Verkehrs- und Freizeitbetriebe, Sehenswürdigkeiten sowie Kultur-, Natur- und Gesundheitsprogramme in den Kommunen einer Region. Sie sind unter Tourismus bzw. Reise und Tourismus am jeweils beworbenen Ort zu finden.

    II. Grundsätzliches zu Kategorien am höchsten Ort und Beginn des Zweiges .../Regional/Österreich/Burgenland
    Das Verzeichnis arbeitet nach dem Prinzip "von regional bzw. thematisch groß nach klein". So wird sichergestellt, dass die relevantesten regionalen, lokalen oder thematischen Einträge in den Kategorien eingepflegt und von Nutzern/innen auch gefunden werden. Darum sind die Kategorien vom Eingangsbereich auf Staatsebene, entlang des Zweigs, über die Bundesländer, Bezirke, bis hinunter auf Lokalebene in der Gemeinde, verknüpft.

    Informationen und Einträge dieser Kategorie lassen sich keinem Ort direkt zuordnen. Alle anderen sind in dem Ort, der beschrieben wird oder in dem der Betriebssitz liegt, lokal zu finden.

    Die Kategorie Gastgewerbe am höchsten Ort und Beginn des Zweiges .../Regional/Österreich/Burgenland/ nimmt Informationen, die sich keinem Ort und keiner Region explizit zuordnen lassen auf, zu den Schlagworten:

  • Essen und Trinken (Bars, Diskotheken, Cafes, Eiscafes, Wirts-/Gasthäuser, Restaurants, Systemgastronomie sowie Lieferdienste),
  • Unterkunft (Hotels, Pensionen, Jugendherbergen, Vereinshäuser, Ferienzimmer und -wohnungen),
  • Messen und Kongresse (Veranstalter sowie Vermieter von Messe- und Kongressobjekten) sowie
  • Informationen die sich an das Gastgewerbe wenden (landesweite Organisationen).
  • Bitte richten Sie Ihre Seitenvorschläge an diesen Kriterien aus. Näheres ist der Kategoriebeschreibung zu entnehmen. Querverweise zu anderen Kategorien:
  • Sites des Regional- und Standortmarketings sowie von Touristik- und Reiseanbietern sind unter "Reise und Tourismus" zu finden.
  • Informationen zu regionalen / lokalen Betrieben sind in der lokalen Kategorie des Betriebssitzes gelistet.
  • Tragen Sie hier bitte nur Seiten ein, die der Kategoriebeschreibung entsprechen. Seiten, die sich regional nur mit einer Gemeinde beschäftigen, werden regional in den Bezirken gelistet.
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