Das Burgenland ist das östlichste, der Fläche nach das drittkleinste, der Einwohnerzahl nach das kleinste Bundesland von Österreich und grenzt im Westen an Niederösterreich und Steiermark, im Osten an Ungarn sowie auf kurzen Strecken im Norden an die Slowakische Republik und im Süden an Slowenien. Das Burgenland ist historisch und geographisch ein Grenzland; es ist lang gestreckt und in der Mitte "abgeschnürt" (bei Sieggraben nur zirka 4 km breit).
Im Burgenland vollzieht sich der Übergang der alpinen Gebirgslandschaften hin zur Kleinen Ungarischen Tiefebene. Das Gebiet östlich des Neusiedler Sees, die östlichen Teile des Mittel- und Südburgenlandes sowie die Täler der größeren Bäche deuten mit ihren Flachlandschaften schon an, dass hier mit seinen ausgedehnten steppenartigen Tiefländern Osteuropa beginnt.
Es darf deshalb nicht verwundern, wenn im Burgenland bereits alpine Pflanzenarten angetroffen werden, aber genauso pannonisch-osteuropäische Vegetation. Dies gilt auch für die Vogelwelt.
Das pannonische Klima ist weit weniger von atlantischen oder mediterranen Strömungen beeinflusst als die Klimazonen Westösterreichs. Dies führt zu einer nach Osten hin zunehmenden Kontinentalität, mit der Folge, dass das Burgenland eine relativ trockene und sehr warme Gegend ist.
Während es in den Bergregionen Westösterreichs meist über 2000mm Niederschlag im Jahr gibt, beträgt der Jahresniederschlag im Burgenland weniger als 700 mm. Die Jahresmitteltemperatur bewegt sich im Burgenland bei 11,4 °C.
Die österreichischen Bundesländer bieten ein buntes Bild.
Ihre Geschichte und jeweilige Entwicklung ist geprägt durch naturräumliche und klimatische Voraussetzungen sowie politische und historische Einflüsse, denen jedes einzelne Land ausgesetzt war. Für das Burgenland gilt das im besonderen Ausmaß. Zu den TOP-10 der burgenländischen Besonderheiten zählen:
In Österreich erfolgt die weitere politische Verwaltungsaufgliederung der Länder in Bezirken und Statutarstädten. In der Umsetzung und Gestaltung des Landesrechts sind die Bezirke das Bindeglied zwischen dem Bundesland und den, dem Bezirk angeschlossen, örtlichen Gemeinden. Die Geschäftsführung der Bezirksverwaltung wird durch den oder die durch die Landesregierung bestellte/n, Bezirkshauptmann oder Bezirkshauptfrau (Bezirkshauptmannschaft) wahrgenommen. Bezirkshauptmannschaften sind Landesbehörden und erfüllen Aufgaben der Landesverwaltung sowie auch der mittelbaren Bundesverwaltung.
Statuarstädte sind keiner Bezirkshauptmannschaft zugeordnet. Diese Gemeinden besitzen entweder ein historisches Statut (Stadtverfassung) und Stadtrecht oder können dieses seit 1962 auf Antrag durch Landesgesetz erlangen. Voraussetzung ist der Nachweis von konstant mindestens 20.000 Einwohnern sowie eine Zustimmung der Bundesregierung, wenn Landesinteressen hierdurch nicht gefährdet werden. Statuarstädte erledigen Bezirksverwaltungsaufgaben durch ihre Bürgermeister/innen eigenständig.
Die Kategorie Bezirke und Statuarstädte ist eine Ordnungsebene im Verzeichnis zwischen dem Bundesland und den Gemeinden. Sie sammelt deutschsprachige Informationen von und über Bezirkshauptmannschaften und Statuarstädte als Verwaltungsgliederungen sowie zu ihren Aufgaben. Näheres ist der Kategoriebeschreibung zu entnehmen.
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Gastgewerbe steht als Sammelbegriff für die Arbeit mit und für Gäste zur Beköstigung, Beherbung und Unterhaltung sowie zu Präsentations- und Seminarzwecken. Je nach Zweck und Angebot sind die Betriebe ausgerichtet auf:
I. Grundsätzliches zum Thema Gastgewerbe
1. Wohnheime für Schüler/innen und Studierende sind an beide Personengruppen und Bildungsstätten gebunden. Sie sind deshalb dem Thema Bildung zugeordnet.
2. Regional- und Standortmarketing sowie Touristik- und Reiseanbieter bewerben und vermitteln neben Unterkünften, Restaurants etc. auch Verkehrs- und Freizeitbetriebe, Sehenswürdigkeiten sowie Kultur-, Natur- und Gesundheitsprogramme in den Kommunen einer Region. Sie sind unter Tourismus bzw. Reise und Tourismus am jeweils beworbenen Ort zu finden.
II. Grundsätzliches zu Kategorien am höchsten Ort und Beginn des Zweiges .../Regional/Österreich/Burgenland
Das Verzeichnis arbeitet nach dem Prinzip "von regional bzw. thematisch groß nach klein". So wird sichergestellt, dass die relevantesten regionalen, lokalen oder thematischen Einträge in den Kategorien eingepflegt und von Nutzern/innen auch gefunden werden. Darum sind die Kategorien vom Eingangsbereich auf Staatsebene, entlang des Zweigs, über die Bundesländer, Bezirke, bis hinunter auf Lokalebene in der Gemeinde, verknüpft.
Informationen und Einträge dieser Kategorie lassen sich keinem Ort direkt zuordnen. Alle anderen sind in dem Ort, der beschrieben wird oder in dem der Betriebssitz liegt, lokal zu finden.
Die Kategorie Gastgewerbe am höchsten Ort und Beginn des Zweiges .../Regional/Österreich/Burgenland/ nimmt Informationen, die sich keinem Ort und keiner Region explizit zuordnen lassen auf, zu den Schlagworten: