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Leasing ist eine Finanzierungsalternative, bei der das Leasinggut vom Leasinggeber dem Leasingnehmer gegen Zahlung eines vereinbarten Leasingentgelts zur Nutzung überlassen wird.

Mit Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2009 zum 25.12.2008 zählt das Finanzierungsleasing zu den Finanzdienstleistungen (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 9 und 10 des Gesetzes über das Kreditwesen – KWG). Die Unternehmen, die Finanzierungsleasing betreiben, benötigen eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

In dieser Kategorie werden die Seiten von Leasinganbietern aufgenommen. Sofern das Leasingangebot schwerpunktmäßig Computer und Telekommunikation, Fahrzeuge, Flugzeuge oder Immobilien beinhaltet, sind die Seiten nicht hier, sondern in der entsprechenden Unterkategorie aufzunehmen:

Bitte beachten Sie bei der Anmeldung auch die generellen Anmeldehinweise für den Bereich World/Deutsch/Wirtschaft.

Leasing ist eine Finanzierungsalternative, bei der das Leasinggut vom Leasinggeber dem Leasingnehmer gegen Zahlung eines vereinbarten Leasingentgelts zur Nutzung überlassen wird.

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In dieser Kategorie werden die Seiten von Unternehmen aufgenommen, die sich auf Leasingdienstleistungen für Unternehmen im Fahrzeugbereich spezialisiert haben. Anbieter, die Fahrzeugleasing für Privatpersonen anbieten, werden nicht in dieser Kategorie aufgenommen.

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