Im Zuge der Umsetzung der Versicherungsvermittlerrichtlinie in nationales Recht wurde die Tätigkeit von Versicherungsmakler zum 22.05.2007 grundsätzlich als erlaubnispflichtiges Gewerbe gemäß § 34 d Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) ausgestaltet. Zudem besteht eine Registrierungspflicht im Versicherungsvermittlerregister.
Versicherungsmakler ist, wer gewerbsmäßig für seinen Auftraggeber (Versicherungsnehmer) die Vermittlung oder den Abschluss von Versicherungsverträgen übernimmt, ohne von einem Versicherungsunternehmen oder von einem Versicherungsvertreter damit betraut zu sein. Der Versicherungsmakler steht somit im Verhältnis zum Versicherungsunternehmen auf der Seite des Kunden als dessen Sachwalter und Interessenwahrer.
Versicherungsvertreter ist hingegen, wer von einem/mehreren Versicherungsunternehmen oder von einem/mehreren Versicherungsvertreter/n damit betraut ist, gewerbsmäßig Versicherungsverträge zu vermitteln oder abzuschließen (Einfirmen- oder Mehrfirmenvertreter). Der Versicherungsvertreter erbringt seine Leistung auf der Grundlage eines Vertretervertrages im Interesse des Versicherungsunternehmens.
Im Gegensatz zu Versicherungsvertretern sind Versicherungsmakler mit erteilter Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 GewO befugt, Dritte, die nicht Verbraucher sind, bei der Vereinbarung, Änderung oder Prüfung von Versicherungsverträgen gegen gesondertes Entgelt rechtlich zu beraten. (Quelle: DIHK Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V.)
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Im Zuge der Umsetzung der Versicherungsvermittlerrichtlinie in nationales Recht werden Versicherungsberater, die bis zum 22.05.2007 eine Erlaubnis nach dem Rechtsberatungsgesetz benötigten, in das neu geschaffene System für Versicherungsvermittler integriert. Sie bedürfen seit dem 22.05.2007 einer Erlaubnis nach § 34 e Gewerbeordnung (GewO) und einer Registrierung im Versicherungsvermittlerregister
Versicherungsberater ist, wer gewerbsmäßig Dritte bei der Vereinbarung, Änderung oder Prüfung von Versicherungsverträgen oder bei der Wahrnehmung von Ansprüchen aus Versicherungsverträgen im Versicherungsfall berät oder gegenüber dem Versicherungsunternehmen außergerichtlich vertritt, ohne von einem Versicherungsunternehmen einen wirtschaftlichen Vorteil zu erhalten oder in anderer Weise von ihm abhängig zu sein. (Quelle: DIHK Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V.)
Versicherungsmakler und -mittler werden hier nicht, sondern unter World/Deutsch/Wirtschaft/Finanzgewerbe/Versicherungen/Makler gelistet.